Auto ummelden auf Schwerbehinderte Schwester?
Hallo,
das Auto meines Vaters war immer über meine Schwerbehinderte Schwester angemeldet (Merkzeichen G und H). Nun hat mein Vater kein Auto mehr und ich bin mittlerweile die gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten meiner Schwester.
kann ich mein Auto auf sie ummelden, wegen der Betreuung und ist das als Schwestern überhaupt möglich. Sie ist kürzlich 18 geworden. vielleicht spielt das mit ein, aber denke nicht sie ist geistig 100% Schwerbehindert daher die Betreuung. ich habe meine Anschrift auch nicht mehr bei meinen Eltern und ihr im Haushalt.
Im Netz bin ich nicht weiter gekommen, nur Infos im Falle von Eltern Kind Verhältnis.
weis auch nicht an wen ich mich genau mit dem Anliegen melden kann. Straßenverkehrsamt?
vielleicht kennt sich jemand aus, bin für jede Info dankbar :)
4 Antworten
Das kannst Du schon ummelden - da das Auto dann steuerbefreit ist darfst Du es aber auch nur für Deine Schwester verwenden. Also um sie irgend wo hin zu fahren oder irgendwelche Besorgungen für Deine Schwester machen.
Sonstige Fahrten die keinen direkten Bezug zu Deiner Schwester haben (z.B. selber auf Arbeit fahren) sind nicht mehr möglich !!
Du kannst das Fahrzeug auf den Namen Deiner Schwester ummelden und auch auf den Namen des Vaters versichern, wenn dies sich als reiswerter erweist - gleichgültig, ob Du mit Deiner Schwester in einem Haushalt lebst oder nicht.
Ruf doch bei dem Schwerbehinderten Beauftragten deiner Gemeinde/Stadt an. Der gibt dir Auskunft.
Danke, war mir unsicher an wen die Fragen gestellt werden können
Wenn das Auto nur für deine Schwester genutzt wird, dann ist das möglich.