Gesetzlicher Betreuer wohnort bestimmen?

5 Antworten

Es kommt auf den Bereich an, für den dein Betreuer zuständig ist. Wenn er den Bereich Aufenthalt hat, dann kann er das.

wenn er den aufenthalt bestimmen darf, dann kann er das

Um überprüfen zu können, ob die Betreuerin dies darf, musst Du Dir zunächst den Betreuungsbeschluss ansehen.

Da Du schon 18 Jahre alt bist, muss es diesen geben. In diesem gerichtlichen Beschluss kannst Du nachlesen, für welche Betreuungskreise die Betreuerin Machtbefugnisse über Dich besitzt.

Um Deinen Wohnort festlegen zu können, müsste der Betreuerin im Betreuungsbeschluss der Betreuungskreis "Aufenthaltsbestimmung" übertragen worden sein.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, handelt die Betreuerin rechtswidrig, wenn sie Dir trotzdem den Aufenthaltsort vorschreiben möchte.

Grundsätzlich besteht bei gesetzlichen Betreuern das Problem, dass diese dazu neigen, gegen den Willen der Betreuten zu handeln und zu erwarten ist, dass dieser eigenmächtigen Entscheidung der Betreuerin gegen Deinen Willen noch weitere folgen werden und somit bereits viele Streitpunkte schon vorprogrammiert sind.

Wenn Du diese Art von Hilfe nicht haben willst, solltest Du überlegen, ob Du überhaupt noch eine Betreuerin brauchst und es nicht besser für Dich wäre, wieder Dein Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Dein Ansprechpartner für dieses Problem ist das Betreuungsgericht. Dort musst Du alle Deine Wünsche vortragen. Solange Du hierauf verzichtet, geht man dort davon aus, dass Du hierzu nicht in der Lage bist und zu Recht unter gesetzlicher Betreuung stehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nazyx 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 12:22

Ja, sie hat mein aufenthaltsbestimmungsrecht aber eigentlich nur für Krisen. Falls ich in eine Psychiatrie muss, dass ich nicht nein sagen kann etc.

Novosibirsk  24.10.2019, 14:33
@nazyx

Leider ist Deine Situation nun Mal so, dass Du unter gesetzlicher Betreuung stehst und es hierfür eine psychiatrische Diagnose gibt, die dies rechtfertigt.

Ob diese Diagnose zutrifft, spielt nun keine Rolle mehr. Du bist und bleibst erst einmal stigmatisiert als jemand, der nicht selbst entscheiden darf, vor sich selbst geschützt werden muss und über den auch gegen seinen Willen – der ihm ausdrücklich per Betreuungsbeschluss abgesprochen worden ist -  verfügt werden kann.

Wenn Du Dich nun beim Betreuungsgericht darüber beschweren solltest, dass die Betreuerin etwas anordnet, das Dir nicht gefällt, dann wird die Betreuerin tausend Gründe (er)finden, warum sie dies getan hat und Du aufgrund Deiner psychischen Beeinträchtigung dies nicht erkennen kannst.

Die Betreuerin wird darauf hinweisen, dass Du psychisch krank bist und deswegen keinen eigenen freien Willen und kein eigenes Beurteilungsvermögen mehr besitzt.

Letztlich ziehen Betreuungsgericht und Betreuerin an einem Strang und können mit Dir alles machen, was ihnen gerade so in den Sinn kommt, denn das Geschäftsmodell der gesetzlichen Betreuung ist nun Mal so angelegt, dass unterstellt wird, dass Du derart stark beeinträchtigt bist, dass Dir der eigene freie Wille abgesprochen werden musste und dieser fehlende Wille deshalb stellvertretend durch die Betreuer wahrgenommen werden muss..

Aus diesem Grund werden alle noch so guten und zutreffenden Argumente von Dir vom Betreuungsgericht als die überflüssigen Beschwerden einer „Verrückten“ angesehen werden, die nicht ganz ernst zu nehmen ist..

Dein Problem besteht nun darin, wie es überhaupt zu einer derartigen psychiatrischen Diagnose kommen konnte.
Dies geschieht oftmals dadurch, dass sich jemand selbst leichtfertig in eine psychiatrische Anstalt begibt und dort behandelt werden möchte.

In ihrem blinden Vertrauen können sich viele Menschen einfach nicht vorstellen, dass sie sich oftmals unseriösen Geschäftspartnern ausliefern und wundern sich dann, dass die dort tätigen Psychiater sie festhalten und sogar ein Leben lang nicht mehr aus dem Auge lassen wollen.

vgl. https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s

Es übersteigt das Vorstellungsvermögen vieler in Psychiatrien einsitzenden Patienten, dass sie oft nur eine Scheindiagnose haben, die ihre  kostenpflichtige Aufbewahrung von 370 EURO pro Tag rechtfertigen soll.

vgl. .hierzu https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Wenn Du nun aus diesem Kreislauf ausbrechen willst, geht das nur mit einem teuren psychiatrischen Gegengutachten, welches das vom Gericht angeordnete Gutachten widerlegt.

Und damit  dieses Gutachten vom Betreuungsgericht überhaupt zur Kenntnis genommen wird, muss dieses Gutachten von einem Anwalt an das Gericht eingereicht werden.
Da Du aber mittellos bist und weder das Gutachten noch den Rechtsanwalt bezahlten kannst, wird man Dir vom Betreuungsgericht auf Deine Beschwerden mitteilen, dass alles seine Richtigkeit habe und Du dankbar dafür sein solltest, dass die Betreuerin alles zu Deinem Wohle Erforderliche unternommen habe.
Letzlich wird man Dir noch zusätzlich die Diagnose "Krankheitsuneinsichtigkeit" zuordnen.

vgl. www.zwangspsychiatrie.de

Eine echte Chance auf ein selbstbestimmtes Leben hast Du nur, wenn es dir gelingt, einen finanzstarken Unterstützer außerhalb der Betreuungsszene zu finden, der bereit ist, für Dich viel Zeit und Geld zu investieren – ansonsten wirst Du der Betreuerin bis an Dein Lebensende hilflos ausgeliefert sein.

Alle in der Presse bekannt gewordenen Fälle, in den sich gesetzlich Betreute aus ihrer Abhängigkeit von einem Betreuer befreien konnten, hatten einen solchen Helfer. Beispiele hierfür sind Gustel Mollath, Vera Stein und Ilona Haslbauer  (am besten selbst goggeln) ☹

nazyx 
Beitragsersteller
 27.10.2019, 02:02
@Novosibirsk

Danke dir! Das klingt gt überhaupt nicht schön. Ich bin am arsch. Ich habe auch so sehr gegen den Betreuer angekämpft aber leider durften sie es machen. Es wurden Gründe genommen, die frei erfunden waren. Es hat mich so sauer gemacht..

In Absprache mit dir kann der gesetzliche Betreuer deinen Wohnort festlegen. Ist er der Meinung, dein von dir gewünschter Wohnort könnte für deine Entwicklung eher schädlich sein, dann hast du schlechte Chancen. Aber wie mit den meisten Dingen im Leben, gibt es immer situationsbedingte Entscheidungen. Du kannst dies nur mit deinem Betreuer klären. Wenn dein Umfeld der Meinung ist, eine WG ist für dich besser, wird das wahrscheinlich handfeste Gründe haben.


Novosibirsk  27.10.2019, 08:07

Welche Absprachen? Häme und Zynismus ist nicht angebracht.

sonnenperlchen  27.10.2019, 08:40
@Novosibirsk

Was faselst du da von Häme und Zynismus? Ich habe im Umkreis einen ähnlichen Fall, hier wurde der Betroffene bei dieser Entscheidung mit einbezogen. Sogenannte "Experten" die ungefragt die Antworten anderer unsachlich bewerten, sind einfach nur lästig.

Eigentlich kannst du dies selbst entscheiden soweit ich weiß. Außer es liegt ein richterlicher Beschluss vor welcher dich entmündigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nazyx 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 05:42

Gut, den habe ich nicht ^