Hallo!

Wir überlegen für unsere Mutter einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Sie ist selbst nicht mehr geschäftsfähig und kann auch nicht mehr alleine Zuhause bleiben. Unser Stiefvater kümmert sich um sie und das will er sich auch auf keinen Fall nehmen lassen (Betreuer im Haus oder Umzug in ein Betreutes Wohnen sind tabu und kommen für ihn nicht in Frage). Wir sind uns aber noch nicht über die Konsequenzen eines gesetzlichen Betreuers im Klaren. Wir möchten, dass die gesundheitliche Betreuung bei unserem Stiefvater bleibt, da er sich dies, wie gesagt, nicht nehmen lassen möchte. Es ist aber auch so, dass er selbst öfter ins Krankenhaus muss und unsere Mutter dann von heute auf morgen alleine Zuhause ist. Wir Kinder haben leider nicht die Möglichkeit sie 24h zu versorgen und können auch nicht von heute auf morgen zur Verfügung stehen. Wir bräuchten daher Hilfe von jemanden, der in solchen Situationen einspringt und sich um ihre Versorgung kümmert (für Verhinderungspflege oder Kurzzeitbetreuung sorgt). Weiterhin sollte er, wenn nötig, bei bürokratischen Angelegenheiten helfen, z.B. eine neue Pflegestufe für unsere Mutter beantragen (wozu unser Stiefvater nicht in der Lage ist) .

Wie ist es, wenn wir einen gesetzlichen Betreuer haben, unser Stiefvater sich um die gesundheitliche Versorgung kümmert und der gesetzliche Betreuer sich um andere Bereiche kümmert. Kann man das detailliert beantragen oder bestimmt das das Gericht? Was ist, wenn unser Stiefvater -Gott bewahre- von heute auf morgen nicht mehr ist, haben wir dann noch Mitspracherecht, was mit unserer Mutter passiert oder entscheidet das dann alles der gesetzliche Betreuer? Oder kann man das auch festlegen, wie gehandelt wird, wenn bestimmte Situationen eintreten?

Vielen Dank im Voraus!