Hallo,
folgendes Problem. Ich habe eine gesetzliche Betreuung die vom Gericht bestellt isst. Die Betreuung verbietet mir eine eigene Wohnung zu beziehen. Sie ist der Meinung das ich keine eigene Wohnung führen kann. Und ich zu Unselbständig wäre für eine eigene Wohnung.
Jetzt meine Frage. Als Betreuerin muss sie ja meinen freien Willen akzeptieren . Willensäußerungen des Betreuten zu sind hinzunehmen, wenn dies seinem Wohl nicht widerspricht und dem Betreuer zumutbar ist (§ 1901 III 1 BGB).
Was ist für meine Betreuerin jetzt zumutbar und was nicht. kann sie mir mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht verbieten eine eigene Wohnung zu beziehen? Es gilt ja Willensvorrang (§ 1901 III 1 BGB). Außerdem kann meine Betreuerin garnicht gegen mich entscheiden, weil sie mich kaum kennt. Wir sehen uns vielleicht einmal im MOnat. Und Berichte das ich keine eigene Wohnung führen kann liegen ihr auch nicht vor.