Gesetzliche Betreuung einrichten: Gutachten verweigert – was tun?

Hallo,

meine Mutter (+70 Jahre alt) ist seit 10 Jahren psychisch krank (paranoid) und ich habe die gesetzliche Betreuung angeregt. Sie weigert sich nun, mit dem Gutachter / Psychiater persönlich zu sprechen. Der Gutachter wiederum weigert sich, ein Gutachten nach Aktenlage zu erstellen. Was kann man da tun?

Meine Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern, ihren Geschwistern oder anderen Verwandten. Niemand aus der Familie will mehr etwas unternehmen. Einer Jugendfreundin hat sie mit dem Anwalt gedroht, sollte sie sie nochmal anrufen. In zwei Vereinen, in denen sie aktiv war, ist man froh, dass sie nicht mehr teilnimmt und will ihr nicht mehr helfen, auch die Vereinsvorsitzenden nicht. Man verweist an psychologisches Fachpersonal.

Meine Mutter glaubt, dass die Behörden die Bürger und sie über Stromzähler überwacht, Behörden und Justiz widerspricht sie. Da sie ein Ordnungsgeld nicht gezahlt hat und danach weiterhin Vorgaben der Gemeindeverwaltung nicht erfüllt hat, ist sie für neun Tage in Erzwingungshaft gekommen. Sie war bereits einmal in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus, hat Polizisten und Pfleger tätlich angegriffen. Danach wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, die vor etwa fünf Jahren gescheitert sein dürfte. Sie lässt ihre Mietwohnungen leerstehen, sodaß ihre Immobilie vermutlich keine Einnahmen mehr generiert, eventuell sogar Verluste, sollte nach Jahrzehnten Heizung, Dach oder Keller repariert werden müssen. Fenster sind seit Jahren defekt, offenbar lässt sie keine Handwerker ins Haus. Für den Fall, dass sie zukünftig krank oder pflegebedürftig wird, verliert sie heute Einnahmen für ein finanzielles Polster. Es ist fraglich, ob sie ohne Krankheitseinsicht und Medikamente den Kontakt zu Pflegern in einem Krankenhaus oder Pflegeheim zulässt.

Vielen Dank für Deinen Tipp, Konrat

Recht, Betreuung, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Gutachten
Gesetzlicher Betreuer für Mutter. Vorteile und Nachteile?

Hallo!

Wir überlegen für unsere Mutter einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Sie ist selbst nicht mehr geschäftsfähig und kann auch nicht mehr alleine Zuhause bleiben. Unser Stiefvater kümmert sich um sie und das will er sich auch auf keinen Fall nehmen lassen (Betreuer im Haus oder Umzug in ein Betreutes Wohnen sind tabu und kommen für ihn nicht in Frage). Wir sind uns aber noch nicht über die Konsequenzen eines gesetzlichen Betreuers im Klaren. Wir möchten, dass die gesundheitliche Betreuung bei unserem Stiefvater bleibt, da er sich dies, wie gesagt, nicht nehmen lassen möchte. Es ist aber auch so, dass er selbst öfter ins Krankenhaus muss und unsere Mutter dann von heute auf morgen alleine Zuhause ist. Wir Kinder haben leider nicht die Möglichkeit sie 24h zu versorgen und können auch nicht von heute auf morgen zur Verfügung stehen. Wir bräuchten daher Hilfe von jemanden, der in solchen Situationen einspringt und sich um ihre Versorgung kümmert (für Verhinderungspflege oder Kurzzeitbetreuung sorgt). Weiterhin sollte er, wenn nötig, bei bürokratischen Angelegenheiten helfen, z.B. eine neue Pflegestufe für unsere Mutter beantragen (wozu unser Stiefvater nicht in der Lage ist) .

Wie ist es, wenn wir einen gesetzlichen Betreuer haben, unser Stiefvater sich um die gesundheitliche Versorgung kümmert und der gesetzliche Betreuer sich um andere Bereiche kümmert. Kann man das detailliert beantragen oder bestimmt das das Gericht? Was ist, wenn unser Stiefvater -Gott bewahre- von heute auf morgen nicht mehr ist, haben wir dann noch Mitspracherecht, was mit unserer Mutter passiert oder entscheidet das dann alles der gesetzliche Betreuer? Oder kann man das auch festlegen, wie gehandelt wird, wenn bestimmte Situationen eintreten?

Vielen Dank im Voraus!

Senioren, Pflege, Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, gesetzliche Betreuung
Wie führe ich Schritt-für-Schritt einen Umzug durch?

Vorab zu meiner Situation in Kürze:

Ich bin 30 Jahre alt, aufgrund von voller Erwerbsminderung beim Sozialamt gemeldet, habe einen gesetzlichen Betreuer für sämtliche Bereiche mit Einwilligungsvorbehalt und bin noch wohnhaft bei meinen Eltern.

Folgende Veränderungen würde ich gerne umsetzen:

Ich würde gerne ausziehen und gleichzeitig auch umziehen wollen. Gründe für den Auszug und den Umzug gibt es viele. Ein Grund ist das Alter meiner Eltern, aber gerne ich würde ich auch selbstständiger sein wollen. Für einen Umzug sprechen unter anderem die auf Dauer niedrigeren monatlichen Mietkosten. Hierbei wäre ich auch gerne bereit, sofern Umzugskosten anfallen sollten und diese vom Sozialamt nicht genehmigt werden sollen, diese selbst zu übernehmen.

Probleme:

Ich bin mit den Formalitäten-Wirrwarr vollkommen überfordert, außerdem habe ich keinerlei Erfahrung diesbezüglich, weil ich dies noch nie machte

Ich habe mein Interesse auf Auszug/Umzug bei der gesetzlichen Betreuung bekundet, aber leider wurde ein Gesprächstermin hierüber auf unbestimmte Zeit verschoben, wegen der momentanen Virus-Krise

Die gesetzliche Betreuung umfasst ebenfalls Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten, was mache ich, wenn sich trotz Freizügigkeit die gesetzliche Betreuung querstellen sollte (Ans Amtsgericht wenden, den Wunsch auf Umzug bekunden, sodass dort ein Zuständigkeitswechsel erfolgen kann in den künftigen Landkreis?)

Lösung:

Ich bräuchte eine einfach verständliche und der Reihenfolge nach geordnete Schritt-für-Schritt-Erklärung, was ich wann und wie zu machen habe, um eventuell notfalls selbstständig tätig werden zu können.

Wohnortummeldung, Sozialamt-Wechsel, Umzug, Wie stelle ich eine lückenlose Fortzahlung während des Umzugs sicher, bedingt durch den Zuständigkeitswechsel? Was ist mit den Mehrkosten, die durch die Miete entstehen? Was ist, wenn das Sozialamt mir den Umzug nicht genehmigen würde, ich aber bereit wäre die Kosten selbst zu tragen? An wen wende ich mich zur Genehmigung der Wohnung (neues Sozialamt?),

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Betreuerin verbietet mir zu meiner Freundin zu ziehen und neu anzufangen?

Hallo! Ich bin 21 Jahre alt, Männlich, und habe seit 3 Jahren eine Betreuerin, die mir bei den Lebensbereichen Gesundheitsfürsorge, Vermögensvorsorge hilft, und zusätzlich den Punkt Aufenthaltsbestimmung hat. Nächstes Jahr im Februar ist der Gerichtstermin wo entschieden wird ob die Betreuung beendet wird, oder inwiefern sie weitergeführt wird. Bei mir hat sich in den letzten Jahren seit ich sie hatte viel getan. Ich habe z.B. eine eigene Wohnung, habe eine Therapie wegen meinen Depressionen und meiner Sozialphobie gemacht, und habe inzwischen auch seit 3 Jahren eine feste Freundin, die aber leider mit dem Auto 4 Stunden entfernt von mir wohnt. Nun aber zu meiner Situation: Meine Betreuerin möchte, dass ich nächstes Jahr nach meinem FSJ eine Ausbildung anfange, und erst gar nicht aus dieser Stadt wegziehe, stattdessen soll meine Freundin zu mir ziehen. Jedoch möchte ich selbst aus dieser Stadt raus, weil mich in meiner Kindheit und Jugend dieses Umfeld einfach kaputt gemacht hat, und ich einen Neustart möchte, ganz ohne Vorurteile etc. Ich hatte noch nie Probleme mit Drogen, nicht mal Alkohol fasse ich an, meine Schulden die ich mit 18 gemacht habe sind mittlerweile auch alle weg, und ich würde nie mehr welche machen, weil ich jetzt weiß wie belastend das ist. Also wieso sollte ich nicht zu meiner Freundin ziehen dürfen? Ich habe die letzten Jahre so einen Wandel durchlebt, und trotzdem ist meine Betreuerin dagegen, dass ich wegziehe, was selbst meine Großeltern nicht verstehen können, die auch für den Umzug in eine andere Stadt sind. Ich hätte bei meiner Freundin genug Freiraum für mich, ihr Vater würde mich bei sich Arbeiten lassen, und alles wäre unserer Meinung nach perfekt. Was denkt ihr kann ich da am besten tun? sie hat nun mal auch den Punkt "Aufenthaltsbestimmung"

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Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Mit Anwalt gesetzliche Betreuung aufheben?

Hallo ich bin vor 2 Jahren von einer Pflegefamilie , in ein bewo in einer anderen Stadt gezogen auf meinen eigenen Wunsch. So dort hat man mich gedrängt eine gesetzliche Betreuung zu nehmen, dieses Bewo Unternehmen hat alle Unterlagen dafür geregelt ich war beim Gericht und habe quasi nur unterschrieben. Ich wollte diese Betreuung nicht aber sie haben gesagt er regelt alle meine Papierarbeiten und ich dachte mir okey das ist ja eigentlich nur ein Vorteil. Ich habe ungefähr 5000€ Schulden und er hat alles geregelt vor ein paar Monaten hat er einen Eingliederungsvorbehalt gemacht. Er hat nur die Berechtigung für meine Finanzen. Ich wohne in meiner eigenen Wohnung und vor ein paar Wochen war er bei mir Zuhause und sagte er hat einenTermin in irgendeiner Wohneinrichtung für mich gemacht in einem anderen Ort was ich mir anschauen könne. Ich habe einfach okay gesagt damit er mich in Ruhe lässt. Jetzt bin ich gerade im Krankenhaus und er sagte mir das er für mich einen Termin hat. Ich will alleine leben und er kann mich nicht zwingen irgendwo hinzuziehen etc . Nur lässt er mich nicht in Ruhe und ich fühle mich auch persönlich beleidigt. Ich möchte sofort aus dieser Betreuung raus nur weiß ich nicht genau wie. Ich habe heute beim Jobcenter für einen Beratungsschein beim Anwalt angerufen und sie haben mir alles erklärt. Die Frage ist kann ein Anwalt mich aus dieser Situation rausholen? Mit 21 geht bei mir die Jugendhilfe raus (also im November) im Moment kommt 5 Stunden pro Woche ein Bewo zu mir nach Hause aber das werde ich im November auch sofort ablehnen. Mir reden so viele Menschen in mein Leben rein und wollen mir irgendetwas vorschreiben oder Empfehlen. Ich möchte es nicht und es stresst mich sehr. Kann mich ein Anwalt da rausholen? Bitte um rat.

Familie, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, gesetzliche Betreuung, Gesundheit und Medizin, Ausbildung und Studium
gesetzliche Betreuung- Beschwerde und Antrag auf Betreuerwechsel

Hallo an euch alle,

ich habe seit etwa 1 1/2 Jahren eine gesetzliche Betreuerin die ich selbst beim Amtsgericht beantragt habe. Ihre Aufgaben sind: Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt, Vertretung gegenüber Behörden etc. Postangelegenheiten, soweit sie nicht offentsichtlich den persönlichen Bereich betreffen.

Nun habe ich folgendes Problem und möchte eine Beschwerde über sie bei Gericht einreichen und gleich einen Antrag auf einen Betreuerwechsel stellen.

Frau ... wollte mich von anfang an dazu zwingen mein Konto bei meiner bestehenden Bank zu kündigen und ein neues Konto bei einer von ihr gewählten Bank bei der sie laut eigener Aussage alle ihr Klienten unterbringt eröffne. Hiergegen habe ich mich immer gewehrt und ausdrüklich erklärt das ich dies nicht möchte. Im August diesen Jahres hat sie einfach ohne eine vorherige Absprache mit mir mein Konto bei der bestehenden Bank eigenmächtig gekündigt und dies mit ihrem Einwilligungsbescheid gerechtfertigt. Für sie wäre es einfacher wenn ich bei dieser von ihr gewählten Bank ein Konto hätte war ihre Aussage dazu. Somit ist sie nach der von ihr getätigten Kündigung meines Kontos bei mir aufgetaucht um Unterschriften von mir wegen des neuen Kontos einzufordern. Seit dem bestehen dieses neuen Konto habe ich keine Ahnung davon welche Leistungen ich monatlich beziehe, was das neue Konto an Gebühren kostet, wieviel Geld sich hierauf befindet und Kontoauszüge bekomme ich seitdem auch keine zusehen trotz mehrmaligem Nachfragen deswegen meinerseits sowie meiner ppm Betreuerin . Geld habe ich seit August auch keines mehr. Ich bin vollkommen Abhängig von meinem Freund mit dem ich zusammen wohne. Auf telefonische Nachfragen wird man von ihr nur vertröstet. Einmal sagt sie das sie selbst keine Kontoauszüge besitzen würde, dann heißt es es wäre kein Geld drauf und ein anderes mal sagt sie das sie mir Kontoauszüge zuschicken würde auf die ich allerdings seit Wochen vergebens warte. Ich frage mich nur wo die ganzen Leistungen vom Leistungzentrum seit August geblieben sind? Mein psychischer Zustand hat sich in letzter Zeit dramatisch verschlechtert. Ich bekomme Heulkrämpfe wenn ich nur den Namen von Frau ... schon höre oder lese und Suizidgedanken werden aufgrunddessen konkreter. Ich dachte eine gesetzliche Betreuung soll eine begleitende Unterstützung für mich sein und kein weiteres Abhängigkeisverhältnis darstellen. Ich komme mir vor als hätte ich dadurch alle Rechte und meine Selbstbestimmung verloren.

Recht, Amtsgericht, gesetzliche Betreuung
Findet ihr auch, dass es zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich mehr Rechtspfleger/rinnen geben sollte?

" Ich finde es sollte zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich und gesetzlich Verpflichtend in sämtlichen Gerichten überall mehr Rechtspfleger/rinnen in diesem wichtigen Beruf geben, um in Zukunft kriminellen Betrug zwischen behinderten Mitmenschen und gesetzlichen Betreuer/rinnen zu unterbinden dauerhaft, wie zum Beispiel in der gestrigen ZDF Doku: (ZDF Zoom am: Mittwoch den: (24.08.2022) gemäß des: (ZDF Videotextes) im allgemeinen so, aber bin gespannt auf eure zahlreichen weiteren Meinungen zu diesem Thema, deshalb die obige Abstimmungsfrage, Diskussionsfrage, Meinungsumfrage oder Umfrage dazu..."

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Soll ich mein gesetzlicher Betreuer fragen, oder besser nicht?

Also ich krieg vom gesetzlichen Betreuer sehr wenig Taschengeld. Ich habe nicht hohe Ansprüche, aber die Kleidung die ich habe, passt nicht mehr wirklich, und ist zu eng und drückt.

Bisher habe ich immer meine Eltern um Hilfe gefragt, weil ich es nicht wagte mein gesetzlicher Betreuung um mehr Geld zu fragen.

Aber ich habe gesehen anscheinend hat sich sehr viel Geld angespart auf dem Konto, eben weil ich sehr wenige Ansprüche habe, und weil ich es nicht wagte mein gesetzlichen Betreuung um Geld zu fragen, selbst wenn ich etwas unbedingt brauchte, da habe ich andere Methoden benutzt um mir Hilfe zu suchen. Eben Eltern, oder Freunde oder so. Das ist aber nicht der Sinn der Sache, oder?

Ich hab nur Angst, wenn ich nach mehr Geld frage, dass ich dann Gierig rüberkomme, oder so. Ist ja auch Geld vom Steuerzahler. Ich würde ja auch gerne möglichst bald arbeiten, und selbständig werden, wird aber schwierig. Aber eben ich schäme mich vom Staat zu Leben sehr, und Will dem Staat wirklich nicht mehr kosten als unbedingt nötig.

Sind meine Bedenken berechtigt? Es kann ja auch sein, dass mein gesetzlicher Betreuer nein sagen wird, weil es ja nicht UNBEDINGT nötig ist um zu überleben.

Ist diese Scham berechtigt? Ich würde mich natürlich wohler fühle ohne Betreuung, und wie man sieht besteht nicht die Gefahr ,dass ich mich verschulde, weil ich wirklich extrem sparsam bin.

Ist meine Angst vor der Reaktion des Betreuer gerechtfertigt? Soll ich sonst irgendwie neue Kleidung besorgen?

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