Ich habe einen gesetzlichen Betreuer beantragt und würde über den ganzen Sommer gerne in den Urlaub fliegen. Geht das irgendwie klar?
Ich habe vor einem Monat einen gesetzlichen Betreuer beantragt beim Gericht.
Kann ich vielleicht sogar mein Anliegen zurücknehmen und später wieder einen Antrag stellen?
4 Antworten
Das kommt darauf an wofür der Betreuer da sein soll. Wenn der Betreuer das Recht hat zu bestimmen, wo man sich aufhält kann es mit einer Reise auch mal eng werden. Oder auch wenn er den Bereich Finanzen hat. Dann kann es sein, dass er Dir andere Reisen vorschlägt die kostengünstiger sind. Wenn man vom Gericht einen Betreuer bekommt hat man das Recht dagegen Einspruch zu erheben. Dafür muss es aber gute Gründe geben. Erkundige Dich mal bei der Bearbeiterin die für das Verfahren zuständig ist.
Ich würde bei der Stelle wo Du das beantragt hast mal anrufen. Die können Dir bestimmt eine Info geben zu Deiner Frage
Es kommt dabei immer auf die Aufgabenkreise an, die dein Betreuer bekommt. So pauschal kann man das nicht beantworten, weil man keinen Beschluss oder das Gutachten des Sachverständigen zur Hand hat. Du musst du dich notfalls an normalerweise zuständigen Betreuer oder das Gericht wenden.
Du kannst auch in die Türkei fliegen wenn du einen Betreuer hast. Es kommt immer ganz darauf an, um welche Art von Betreuung es sich handelt
Es kommt immer ganz darauf an, um welche Art von Betreuung es sich handelt
Wie meinst du das?
Na das Betreuungsgericht legt fest welche Aufgabenbereiche der Betreuer hat. Wie hast du denn deinen Antrag auf Betreuung begründet?
Der Aufgabenbereich ist hier entscheidend. Guck erstmal, ob dich die BEtreuung weiterbringt. Dann kannst du später immer noch einen Antrag auf Aufhebung stellen.
Ich weiß doch gar nicht wer das ist. Ich habe noch gar nichts von denen gehört seit einem Monat.