" Mal angenommen es gibt in so einer Situation Meingsverschiedenheiten zwischen einer behinderten Werkstatt als betreffenden Arbeitsplatzes zum Beispiel und dem/die entsprechende/n gesetzlichen Betreuer/rinnen darf man als betroffene/r behinderte/r Mitarbeiter/rin in so einer beschriebenen Lage unter diesen wahrheitsfemäßen Umständen einen solchen Facharzttermin während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen ja? oder nein?"