EEsen wegschließen - Freiheitsbeschränkende Maßnahme?

Anonymous111832  29.06.2022, 21:34

Warum redet ihr nicht einfach mitDenen? Das ist nicht menschenwürdig.

Selkiade 
Fragesteller
 29.06.2022, 21:37

Weil wir das seit 8 Jahren tun und es nicht funktioniert. In dem Fall ist es die Mutter, die nichts einsehen und dazu lernen will.

6 Antworten

Naja, wenn das medizinisch notwendig ist, ist es wohl richtig so. Ich hab selbst körperlich und geistig beeinträchtige Menschen unterstützt und da gab es auch Bewohner, die bspw wenn der Kühlschrank nicht abgeschlossen war und die Schränke mit Lebensmitteln, sie Alles in sich reingeschoben haben, was sie wollten. Was natürlich sehr ungesund ist. Das auch Mahlzeiten portioniert werden .. je nach Person, empfinde ich auch nicht als ungewöhnlich. Bspw gab es Personen, die einen hohen Kalorienverbrauch hatten, durch bspw Muskelerkrankungen. Da haben Diese zu den Mahlzeiten zusätzlich z.b. auch einen Pudding bekommen oder die Mahlzeiten wurden kalorienreicher zubereitet und bei Anderen gab es dann eben etwas Rohkost zusätzlich zur Scheibe Brot . Trotzdem gab es in einem Kühlschrank immer ein paar Scheiben Aufschnitt und etwas Brot sowie bspw 2 Joghurts. Sodass bei Hunger, man sich dort etwas nehmen konnte.

Aber ich würde nicht sagen, dass das eine sehr eingreifende Maßnahme war. Ich meine .. sie bekommen auf der Arbeit sicher dennoch manchmal Süssigkeiten von Anderen oder trinken Kakao und auch die Angehörigen haben öfter etwas an Naschereien mitgebracht. Und naja wenn die Eltern ihre Kinder mit zu sich nehmen und das Kind dann dort freien und unbegrenzten Zugang zu allen Lebensmitteln hat.. braucht man sich nicht wundern, wenn das Kind bzw. der beeinträchtigte erwachsene mensch aufgrund seiner kognitiven Defizite sich wahllos bedienen kann. Und da kann man dann als Einrichtung auch nichts mehr machen .. als schon getan wird.

Die Einrichtung versucht so eben etwas gesunden Einfluss zu nehmen. Aber kontrollieren kann man ja sowieso nicht überall.


Selkiade 
Fragesteller
 24.09.2021, 20:20

Wie gesagt medizinische Maßnahme - ja, aber wir haben 10 KlientInnen von denen 4 Gertenschlank (teilweise schon gefährdend nah an Untergewicht) sind, die werden genauso eingeschränkt.

Und Süßigkeiten, süße Getränke ect. sind komplett verboten. Zum Trinken gibt es ausschließlich Wasser und ungesüßten Tee. Wenn Sie doch mal Süßigkeiten geschenkt bekommen, dann sollen die bei Mitarbeitern oder Eltern unverzehrt abgegeben werden. Und die betroffenen Eltern achten noch mehr auf die Ernährung der Kinder, als wir Mitarbeiter es jemals könnten. Nach einem 7 tägigen Urlaub kam eine Klientin mit 11 Kilo weniger nach Hause - eine Woche später war das aber natürlich wieder drauf (Jojo-Effekt) und wir Mitarbeiter wurde dafür verantwortlich gemacht.

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Smilecry  24.09.2021, 21:47
@Selkiade

Naja ich hab da auch keine Antwort zu . 😅Ich arbeite bewusst nicht mehr in der Pflege. Ist mir zu belastend und stressig. Vor allem die Leitungen der Einrichtung waren oft echt respektlos gegenüber den Mitarbeitern..

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Ich hab nochwas:war geht die Behinderte Person nicht zur Betreuungsbehörde und Beschwerd sich?


Selkiade 
Fragesteller
 03.08.2022, 10:57

Traut sich nicht. Ist schließlich die eigene Mutter und die hat ihre Tochter leider in der Hand: Wenn es in der WG nicht funktioniert, wird die Tochter wieder nach Hause geholt. Weg von den FreundInnen und den netten Mitarbeitenden...

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Wenn ein gesetzlicher Betreuer im Spiel ist, kann die Einrichtung nicht gegen diese Anordnung vorgehen. Die Betonung liegt auf "geistige Behinderung". Die Einrichtung kann zu einem Amtsgericht gehen, und um einen Wechsel des gesetzlichen Betreuer bitten. Aber Vorsicht. Auch auf den können die Eltern Einfluß nehmen.


Selkiade 
Fragesteller
 26.09.2021, 09:16

Aber die gesetzliche Betreuung braucht doch trotzdem einen richterlichen Beschluss, wenn sie freiheitsbeschränkende Maßnahmen anordnet... So habe ich es zumindest in der Schule gelernt. Daher ja die Frage nach der Freiheitsbeschränkung. Diese dürften wir dann auch auf Anordnung der ges. Betreuung nicht durchführen, solange uns kein richterlicher Beschluss vorliegt...

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Harlekin1964  26.09.2021, 10:08
@Selkiade

Fakt ist, wenn man die Mutter, die die gesetzliche Betreuung hat, vor die Tür setzt geht der Schuss nach hinten los. Obendrein nimmt sie ihre Tochter mit sich. Dann ist die Einrichtung zwar das Problem los, aber die Tochter ist ihre Mutter nicht los. Sie müssen zu dem Amtsgericht, das der Mutter den Betreuerschein ausgestellt hat, um etwas zu ändern.

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Selkiade 
Fragesteller
 26.09.2021, 20:25
@Harlekin1964

Also braucht nur die gesetzliche Betreuung eine freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahme anordnen und es ist ok? Wann hat es sich denn geändert, dass es dafür keinen richterlichen Beschluss mehr braucht?

In unseren Unterlagen steht folgendes: "Das heißt, über die Anwendung dieser Maßnahme entscheidet dann ein Dritter. Gemeint ist damit der gesetzliche Vertreter, also der rechtliche Betreuer oder der Vorsorgebevollmächtigte. Dieser muss beim Betreuungsgericht die gerichtliche Genehmigung für die Maßnahme beantragen. Eine Einwilligung des gesetzlichen Betreuers oder des Vorsorgebevollmächtigten allein reicht nicht aus." -> Text ist von März 2021

Was hat sich in den letzten 6 Monaten dahingehend geändert?

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Harlekin1964  26.09.2021, 20:54
@Selkiade

Das ist alles richtig, was hier steht. Nur: Die Einrichtung muss sich trauen, an das Betreuungsgericht ran zu treten. Aus meiner Sicht, traut sich die Einrichtung das nicht zu. Aus Angst, dass man auch verlieren könnte. Sei es drum. Hier wird auf dem Rücken eines Menschen mit Behinderung gestritten.

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Ich würde raten: Prader-Willi-Syndrom. Solche Menschen haben niedrige Intelligenz und sie essen unkontrolliert, mit allen Konsequenzen.

Befrage die Mutter, warum das nötig sein soll.


Selkiade 
Fragesteller
 24.09.2021, 20:24

Nö. Angelman-Syndrom - aber ähnliche Problematik (kein Sättigungsgefühl). Wir haben aber noch 9 andere KlientInnen, die teilweise schon nah an Untergewicht sind - weil sie genauso eingeschränkt werden.

Warum die Mutter meint, dass es nötig ist, wissen wir: Weil ihre Tochter sonst nie an Gewicht verliert.

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kordely  26.09.2021, 16:34
@Selkiade

Ihr sollt ihre Diät so machen, dass sie nicht außer Mahlzeiten noch essen müssen. So die andere bekommen noch etwas süßes, er oder sie wird zum Beispiel durch Spielen, Zeichnen, Musik, Computer oder anders abgelenkt.

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Selkiade 
Fragesteller
 26.09.2021, 20:28
@kordely

Was ist das denn? Was ich rausgefunden habe, ist das eine Möglichkeit Essen aufzubewahren. Was unterscheidet ihn von einem verschlossenen Kühlschrank?

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Selkiade 
Fragesteller
 26.09.2021, 20:30
@kordely

Die anderen dürfen nichts Süßes, weil sie dann denjenigen, die nichts dürfen was abgeben würden (wir reden hier immer noch über Menschen mit Behinderungen, die kognitiv nicht in der Lage sind zu verstehen, warum Person A die Packung Gummibärchen essen darf, Person B aber nicht). Wenn wir das so machen würden, würde die betroffene Person dennoch Süßes bekommen und die Mutter würde uns MA dafür verantwortlich machen.

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Richterliche Anordnung heißt: Besteht eine Selbstgefährung?

Erstmal müssen die MAs immer (24/7) für alle Bewohner das Essen verfügbar machen. Das heißt, dass ihr auch Nachts die Schränke bei Bedarf aufschließen müsst. (sollten die gerade abgeschlossen sein)

Hat die Mutter auch Gesundheit als Betreuerin? Wenn ja kann sie ein ärztliches Attest einholen, muss das dann aber trotzdem richterlich anordnen lassen.


Selkiade 
Fragesteller
 23.09.2021, 23:45

Ja, die Mutter hat die Betreuung in allen Angelegenheiten - also auch die Gesundheit.

Es besteht schon eine Selbstgefährdung - das übermäßige zunehmen von Gewicht, dadurch vermehrte gesundheitliche Probleme.

Und genau dieses 24/7 gibt es nichts. Es gibt geregelte Essenszeiten - außerhalb dieser Zeiten sind die Lebensmittel unzugänglich und werden auch nicht bei Bedarf zugänglich gemacht, da es nicht mehr als maximal 3x am Tag etwas zu essen geben soll.

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Selkiade 
Fragesteller
 29.06.2022, 21:40
@Anonymous111832

Weil diese eine Klientin abnehmen muss und es unfair wäre, wenn alle anderen was zu Essen bekommen, sie aber nicht, weil die Mutter sich querstellt.
Zudem ist die Gefahr gegeben, dass die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner dieser Klientin was abgeben. Das ist nämlich auch strengstens verboten (auf Anweisung der Mutter).

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