Hallo Zusammen,
ich frage mich, ob in Verbindung mit den Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung und dem Straßenverkehrsgesetz, sowie die geplante Änderungen des Bundes hinsichtlich Cannabis und THC, ein Entzug rechtswidrig gewesen ist und somit lediglich ein Fahrverbot verhängt werden durfte?
Das hätte zb. dann zur Folge, dass kein Neuerteilungsverfahren durchgeführt werde müsste, weil faktisch kein Entzug stattgefunden hat?
Es ist davon auszugehen, dass sich die Rechtslage bzgl. Cannabis im Straßenverkehr ändert und zwar so weit, dass ein Entzug nach altem Recht nicht mehr gültig wäre.
Deshalb die Frage, ob ein Neuerteilungsverfahren dann noch nötig wäre, wenn nach neuer Rechtslage die Fahrerlaubnis mit mehr entzogen werden darf, sondern nur ein Fahrverbot verhängt wird.
Denn durch die aktuellen Änderungen, fallen MPU Anordnungen weg, die in Vergangen angeordnet wurden.
Danke Euch!