Nachweisen Verjährung Blitzer?
Hallo,
ich wurde vor 3 Monaten innerorts mit 70 wo 50 erlaubt war ohne Gurt geblitzt worden.
dieser Brief kam jetzt aber nach 3 Monaten immer noch nicht an.
wie weise ich also nach, wenn dieser Brief jetzt noch kommen sollte, dass 3 Monate schon rum sind bzw der Blitzer Brief verjährt ist?
und kann bei so einem Verstoß nur der Blitzer oder Gurt geahndet werden oder auch beides?
2 Antworten
Vielen ist nicht bekannt, dass sich das Originalfoto, was der Bußgeldstelle vorliegt, ganz erheblich von dem kleinen Schwarzweißfoto im Anhörungsbogen unterscheidet....
Beim Original kann man Bartstoppeln erkennen ;-)) und auch, dass du keinen Sicherheitsgurt angelegt hattest....
Wenn die Behörde innerhalb von drei Monaten nicht tätig geworden ist, dir also keinen Anhörungsbogen geschickt hat, dann kommt auch keiner mehr.und du kannst einen Haken an die Angelegenheit machen.
LG
kann bei so einem Verstoß nur der Blitzer oder Gurt geahndet werden oder auch beides?
Beides! Sind ja auch zwei Verstöße.
Wie das mit der Verjährung ist kann ich Dir nicht sagen. Müsstest Du einen Anwalt fragen.