Wie unterscheidet sich eine Autobahnabfahrt und eine Autobahn Auffahrt?
Bei einer Abfahrt darf man ja nicht rechts überholen und bei einer Auffahrt schon bzw. wenn sich die Autobahn teilt und dicke Striche kommen.
4 Antworten
Der größte Punkt ist, dass du auf einer Abfahrt die Autobahn verlässt und auf einer Auffahrt auf die Autobahn auffährst.
§ 7a StVO:
Abfahrt: (1)Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
Auffahrt: (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Die Abfahrt ist nicht in Absatz 1, sondern in Absatz 3 geregelt und besagt, dass dort eben grundsätzlich nicht schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden darf.
Abgehende Fahrstreifen nach Absatz 1 sind beispielsweise solche, die direkt auf eine andere Autobahn führen.
Na normalerweise bremst du auf der Abfahrt bzw auf dem Abfahrtsstreifen während du auf der Auffahrt normalerwiese ganz stark beschleunigst.
Der Unterschied:
Bei der Auffahrt wird beschleunigt und bei der Abfahrt die Geschwindigkeit reduziert. Auf beiden Spuren (wenn sie mehrspurig sind) ist das überholen gem. den geltenden Regeln erlaubt.
Im Vergleich zur Autobahn dar auf beiden spuren schneller gefahren werden und an Autos die auf der Autobahn fahren darf vorbei gefahren werden. --> Da man sich auf beiden Spuren nicht auf der selben Straße wie die Fahrer auf der Autobahn befindet, findet hier kein Überholvorgang statt. Man fährt lediglich vorbei.
Sorry, aber ein Vorbeifahren gibt es nur an freiwillig haltenden oder parkenen Fahrzeugen - wer ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug passiert, der überholt..
Überholen ist ein Sonderfall des in § 6 StVO geregelten „Vorbeifahrens“. Die Definition ist insbesondere durch BGH, Beschluss vom 03.05.1968 – 4 StR 242/67, BGHSt 22, 137 (siehe auch BGH, Beschl. v. 28.03.1974 – 4 StR 3/74, BGHSt 25, 293) erfolgt: Danach ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.
[Quelle Definition des Überholens - Rechtsportal]
Beim Überholen muss man in die selbe Richtung fahren. Beim Abfahren von der Autobahn liegt dieser Umstand nicht vor.
Wenn es also per Definition kein Überholen ist, handelt es sich meiner Ansicht nach um ein Vorbeifahren.
Du darfst eigentlich nie rechts überholen. Man muss bei einer Auffahrt so weit beschleunigen das man in eine Lücke fahren kann.
Sorry, aber ein Vorbeifahren gibt es nur an freiwillig haltenden oder parkenen Fahrzeugen - wer ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug passiert, der überholt..
Aber klar ist: auf Einfädelspuren darf schneller als auf den durchgehenden Fahrbahnen gefahren werden.
Bei Abfahrten nur dann, wenn es auf eine andere BAB geht - ab den breiten Leitlinien.