Kann man ein Fahrverbot fürs Fahrradfahren bekommen?
Also, klar, kann man mit Fahrradfahren Punkte sammeln, die einem ein Fahrverbot fürs Auto bescheren, aber kann einem, außer man ist akut betrunken, auch die Erlaubnis genommen werden, ein Fahrrad zu benutzen?
7 Antworten
Ja, laut §3 Abs 1 FeV kann nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern von sämtlichen Fahrzeugen sowie Tieren untersagt werden.
Ich habe die Rechtsgrundlage gennant, du musst sie nur lesen. So schwer kann es nicht sein.
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von FAHRZEUGEN oder TIEREN, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
Zeige mir das Wort "KRAFTFAHRZEUGE". Begründe, warum ein Fahrzeug oder ein Tier ein Kraftfahrzeug ist.
Lies du es. Es steht in der Tat drin, was migebuff schreibt.
Die Untersagung, ein Mofa zu führen, ist eine der möglichen Untersagungen. Es kann das Führen von Fahrzeugen oder Tieren untersagt werden. Begründe, warum ein Tier ein Mofa ist.
Nein, da steht noch mal eine Spezifizierung drin für Fahrzeuge, die Mofas oder Kraftfahrzeuge sind, das hebt den ersten Satz aber nicht auf, sondern ergänzt ihn um eine zusätzliche Regelung. Wenn es nur um die genannten Mofas und Kraftfahrzeuge ginge - dann würde die Erwähnung aller anderen keinen Sinn machen, nur, da man für Tiere keine explizite Fahrerlaubnis benötigt, wird dieser Fall, was zu tun ist, wenn etwas eine bedingt, gesondert aufgeführt.
Ein Mofa ist ein Kraftfahrzeug. Uninteressant, da das Führen von Fahrzeugen untersagt wird.
Nein, Fahrrad fahren kannst du immer
Exakt. Du kannst damit deine Erlaubnis zum Fahren von Kraftfahrzeugen verlieren. Natürlich kannst du daneben auch hohe Geldstrafen erhalten aber du wirst immer Fahrrad fahren dürfen.
Die irrt sich nicht. Ist gesetzlich so hier festgelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__3.html
Aber bitte ganz durchlesen und nicht nur halb!
Ein derartiges Maß an Ignoranz sieht man selbst hier selten.
Hier wurde das Radfahrverbot auf Grundlage von §3 FeV von einem Oberverwaltungsgericht bestätigt:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/261c7eec-07d2-49eb-b412-013d1d99160b
So was hat es schon in der Rechtssprechung gegeben.
Ja, ein Freund von mir hat wegens Alkoholproblemen mal ein solches Verbot aufgebrummt bekommen. Ist eigentlich noch gültig, er radelt trotzdem, aber Auto fahren kann er ja auch nicht und er muss, im Gegensatz zu Anderen, jetzt eh suchtbedingt, grundsätzlich ständig nüchtern sein, weil er sonst sofort nen Rückfall hätte.
Du solltest das Gesetz noch mal genau lesen. Das trifft nicht auf Fahrräder zu, nur auf Mofas und größere Krafträder/Kraftfahrzeuge bzw. Tiere.