Entzug der Fahrerlaubnis durch Cannabis rechtswidrig?
Hallo Zusammen,
ich frage mich, ob in Verbindung mit den Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung und dem Straßenverkehrsgesetz, sowie die geplante Änderungen des Bundes hinsichtlich Cannabis und THC, ein Entzug rechtswidrig gewesen ist und somit lediglich ein Fahrverbot verhängt werden durfte?
Das hätte zb. dann zur Folge, dass kein Neuerteilungsverfahren durchgeführt werde müsste, weil faktisch kein Entzug stattgefunden hat?
Es ist davon auszugehen, dass sich die Rechtslage bzgl. Cannabis im Straßenverkehr ändert und zwar so weit, dass ein Entzug nach altem Recht nicht mehr gültig wäre.
Deshalb die Frage, ob ein Neuerteilungsverfahren dann noch nötig wäre, wenn nach neuer Rechtslage die Fahrerlaubnis mit mehr entzogen werden darf, sondern nur ein Fahrverbot verhängt wird.
Denn durch die aktuellen Änderungen, fallen MPU Anordnungen weg, die in Vergangen angeordnet wurden.
Danke Euch!
In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass es keine rechtlichen Grundlagen für einen Entzug geben hat. aus heutiger Sicht.
2 Antworten
Solang der Grenzwert von THC im Blut nicht angehoben wird und somit überschritten ist ist da keine Änderung zu vorher.
Sobald der angehoben wird ist es wie bei Alkohol. Bist du über dem Grenzwert, hat sich das.
Nur weil etwas „legal“ ist, heißt es nicht, dass das ganze aufeinmal rechtsfrei ist.
Es gilt soweit ich das in Erinnerung habe immer der Zeitpunkt der Feststellung und der Tat. In dem Fall also weiterhin rechtens, da die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Abnahme des Führerscheins noch so war.
Der Entzug war aus damaliger Sicht rechts, doch durch die Änderungen werden auch MPU verfahren fallen gelassen, somit entfallen auch dort alte Rechtsgrundlagen, was ja auch dann den Entzug als rechtswidrig erscheinen lässt.
Dann wird wohl trotzdem die THC Konzentration im Blut herangezogen. Ist die über aktuellen Grenzwerten war’s da trotzdem.
Führerschein Entzug gibt es nur bei einem Verstoß gegen 316 StGB oder 315c StGB.
Hierbei müssen Ausfallerscheinungen auftreten. Hast du hierbei den Grenzwert von 1,0 Nanogramm überzogen, bist du Lappen los.
lg
Gut erkannt.
Doch bezieht sich meine Frage auf das Neuerteilungsverfahren in Verbindung mit den Änderungen und den bevorstehenden Änderungen hinsichtlich der Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung bzgl, Cannabis bzw. THC und ob dieses noch nötig ist, trotz Änderungen.
Somit eben die Frage, ob der Entzug nach neuen Stand rechtswidrig ist und keine Gültigkeit hat?
Nach dem jetzigen Stand hat sich in Bezug auf den Straßenverkehr rein gar nichts geändert.
Somit rechtskräftig.
Und rechtswidrig wäre daran so oder so gar nichts.
Deine Antwort verfehlt das Thema. Danke trotzdem.
Nein tut sie nicht.
Da sich in Bezug auf den Straßenverkehr und den Grenzwerten nichts geändert hat, bleiben dort alle Regeln bestehen. Alles bleibt erstmal beim alten.
Ok. Ich habe zwar die Frage gestellt aber du weißt wohl besser, auf was diese sich bezieht!
Habe ja deine Korrektur unter anderen Beiträgen bezogen.
Es gibt bislang keine Änderungen, daher bleibt alles rechtskräftig und darfst zur MPU bzw einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
Dann habe ich mich wohl nicht verständlich genug ausgedrückt, denn meine Frage bezieht sich auf die Rechtswidrigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit Cannabis. Wie gesagt, ist davon auszugehen, dass sich die Gesetze geändert haben oder noch ändern.