Entzug der Fahrerlaubnis durch Cannabis rechtswidrig?


23.05.2024, 11:56

In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass es keine rechtlichen Grundlagen für einen Entzug geben hat. aus heutiger Sicht.

2 Antworten

Solang der Grenzwert von THC im Blut nicht angehoben wird und somit überschritten ist ist da keine Änderung zu vorher.

Sobald der angehoben wird ist es wie bei Alkohol. Bist du über dem Grenzwert, hat sich das.

Nur weil etwas „legal“ ist, heißt es nicht, dass das ganze aufeinmal rechtsfrei ist.


AKidNamed92 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 13:03

Dann habe ich mich wohl nicht verständlich genug ausgedrückt, denn meine Frage bezieht sich auf die Rechtswidrigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit Cannabis. Wie gesagt, ist davon auszugehen, dass sich die Gesetze geändert haben oder noch ändern.

myths  23.05.2024, 13:05
@AKidNamed92

Es gilt soweit ich das in Erinnerung habe immer der Zeitpunkt der Feststellung und der Tat. In dem Fall also weiterhin rechtens, da die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Abnahme des Führerscheins noch so war.

AKidNamed92 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 13:26
@myths

Der Entzug war aus damaliger Sicht rechts, doch durch die Änderungen werden auch MPU verfahren fallen gelassen, somit entfallen auch dort alte Rechtsgrundlagen, was ja auch dann den Entzug als rechtswidrig erscheinen lässt.

myths  23.05.2024, 13:27
@AKidNamed92

Dann wird wohl trotzdem die THC Konzentration im Blut herangezogen. Ist die über aktuellen Grenzwerten war’s da trotzdem.

Führerschein Entzug gibt es nur bei einem Verstoß gegen 316 StGB oder 315c StGB.

Hierbei müssen Ausfallerscheinungen auftreten. Hast du hierbei den Grenzwert von 1,0 Nanogramm überzogen, bist du Lappen los.

lg


AKidNamed92 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 13:23

Gut erkannt.

Doch bezieht sich meine Frage auf das Neuerteilungsverfahren in Verbindung mit den Änderungen und den bevorstehenden Änderungen hinsichtlich der Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung bzgl, Cannabis bzw. THC und ob dieses noch nötig ist, trotz Änderungen.

Somit eben die Frage, ob der Entzug nach neuen Stand rechtswidrig ist und keine Gültigkeit hat?

HfPol110  23.05.2024, 13:31
@AKidNamed92

Nach dem jetzigen Stand hat sich in Bezug auf den Straßenverkehr rein gar nichts geändert.
Somit rechtskräftig.
Und rechtswidrig wäre daran so oder so gar nichts.

AKidNamed92 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 13:35
@HfPol110

Deine Antwort verfehlt das Thema. Danke trotzdem.

HfPol110  23.05.2024, 13:37
@AKidNamed92

Nein tut sie nicht.
Da sich in Bezug auf den Straßenverkehr und den Grenzwerten nichts geändert hat, bleiben dort alle Regeln bestehen. Alles bleibt erstmal beim alten.

AKidNamed92 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 13:39
@HfPol110

Ok. Ich habe zwar die Frage gestellt aber du weißt wohl besser, auf was diese sich bezieht!

HfPol110  23.05.2024, 13:57
@AKidNamed92

Habe ja deine Korrektur unter anderen Beiträgen bezogen.
Es gibt bislang keine Änderungen, daher bleibt alles rechtskräftig und darfst zur MPU bzw einen Antrag auf Neuerteilung stellen.