Guten Morgen, mein Lebensgefährte ist seit September 2012 krankgeschrieben. Er hat seit dem insgesamt 6 Operationen am Knie gehabt, bei der letzten wurde ihm Ende Oktober 2013 ein neues Kniegelenk eingesetzt. Der Arbeitgeber hat im Juli diesen Jahres seinen Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert, so dass er eigentlich arbeitslos ist. Ende Februar sind die 78 Wochen, die die Krankenkasse bezahlt, um. Nun hat er ein Schreiben bekommen, dass er ausgesteuert wird und sich beim Arbeitsamt melden muss. Sie verweisen auf § 145 SGB III. In dem steht nun aber, dass er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn "eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit" besteht. Sollte der Amtsarzt jedoch feststellen, dass er z.B. nur 5 Monate AU ist, muss er Hartz 4 beantragen. Gleichzeitig kann die Agentur sagen, dass der Leistungen zu med. Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung beantragen kann. Er hat bereits 2 Rehas gehabt. Zur Zeit geht er noch an Krücken.
Meine Frage ist folgende: Wenn er die Erwerbsminderungsrente beantragt, woher bekommt er in dieser Zeit Geld? Erfahrungsgemäß soll die Beantwortung sehr lange - bis 6 Monate - dauern. Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesem Bereich.