In der Filiale eines Einzelhandelsgeschäftes, in der meine Frau beschäftigt ist (Teilzeit), ist durch Baupfusch (13 Jahre alter Bau) ein Wasserschaden entstanden, der bedingt, dass das Geschäft für mehrere Wochen geschlossen wurde, um auszutrocknen und zu renovieren. Der Inhaber meinte, dass der Arbeitszeitausfall durch sog. "Minusstunden" (vorgezogene Überstunden) kompensiert werden muss. Ist das rechtens? Haftet für den Verdienstausfall nicht eine Betriebshaftpflicht? Da kämen ja so viele Überstunden zusammen, dass dafür fast ein halbes Jahr umsonst nachgearbeitet werden müßte. Vielen Dank im Voraus!
Verdienstausfall bei Renovierungsarbeiten (Wasserschaden)
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