Erwerbsminderungsrente. muß ich zum Gutachter?
Hallo, vielleicht kann mir jemand meine frage beantworten....
ich wurde im märz von der krankenkasse ausgesteuert und habe vor einem halben jahr einen antrag auf eu-rente stellen müssen. leider habe ich noch keine einladung zum gutachter erhalten. ich habe einen antrag auf alg1 nahtlosigkeitsregelung bei der agentur für arbeit gestellt. dort wurde ich nach ca. 2 wochen zum ärztlichen dienst beordert.
dort wurde mir zuvor mündlich bestätigt, das der gutachter meinen eu-antrag befürwortet, und mir soll bescheinigt werden, das ich dem arbeitsmarkt aufgrund meiner erkrankung keine 3 std täglich mehr zur verfügung stehe. das schriftliche gutachten steht noch aus.
nun meine frage;
wenn das ärztliche gutachten der agentur für arbeit aussagt, ich kann keine 3 std am tg mehr arbeiten, kann der ärztliche dienst der rentenversicherung zu einem anderen ergebnis kommen?
der medizinische dienst der krankenkasse hat nach aktenlage entschieden. wurde nicht zur begutachtung dort eingeladen, da meine arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet sei.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen. liebe grüße alissa