Ich war vom 02.01.2011 arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug bis 01.07.2012, danach arbeitslos. Mir wurde Anfang August 2013 rückwirkend zum 01.02.2011 volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Nun wollte ich mir von meinem Arbeitgeber meinen Urlaub abgelten lassen. Beim Arbeitgeber hiess es, da das Arbeitsverhältnis weiter bestehe, gibt es keine Urlaubsabgeltung. Rahmentarifvertrag: Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beschäftigte Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersrente hat.

Trifft dies auch bei einer Erwerbsminderungsrente zu?

Was wäre, wenn ich selbst kündigen würde? Könnte ich dann Urlaubsabgeltung beanspruchen?