Hallo,

ich habe im Dezember 2010 Rente wegen Erwerbsminderung für meine Mutter beantragt. Nun habe ich ein paar Fragen bezüglich des Zahlungsbeginns. Es steht zumindest schon zu 99% fest, dass sie die Rente erhält. Gutachtertermin war ja bereits auch schon.

Der Antragsmonat ist somit der Dezember 2010. Also müsste sie in diesem Fall (Ich nenne ihn mal "Fall A"), da es sich sehr wahrscheinlich um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Juni 2011 erhalten (also 7 Monate nach Antragsstellung), oder habe ich das falsch verstanden?

Nun kam aber vor ein paar Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass meine Mutter im Jahr 2008 eine Reha absolviert hatte, diese leider nicht erfolgreich war und wir somit das Datum des Antrags für die Erwerbsminderungsrente auf den Monat November 2008 festsetzen können, da laut der Rentenversicherung, meine Mutter schon seitdem voll erwerbsunfähig ist.

Das hieße doch nun, dass der Antragsmonat der November 2008 ist und sie in diesem Fall ("Fall B"), da es sich immer noch um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Mai 2009 erhalten müsste (eben wieder 7 Monate nach Antragsstellung), oder? Bekäme sie nun also noch eine Nachzahlung? Und wenn ja, ab wann?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!