Hallo,

ich informiere mich über Pflegeversicherungen. Dort wird gerne eine Versorgungslücke angegeben, die aus den niedrigen Leistungen der Pflegekasse entstehen. Greift nicht aber (vermutlich) im Pflegefall auch eine volle Erwerbsminderungsrente? Denn wenn ich per Definition bestimmte Zeiten Hilfe beim Waschen etc. benötige, werde ich wohl kaum über 3 Stunden am Tag arbeiten können?

Oder mache ich hier einen Denkfehler oder wird in der Praxis wirklich von Pflegefällen verlangt, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten?

VG Hypernia