Hertz - Mietwagen: Ist ein Schadensersatz UND Aufwendungsentschaedigung bei Kleinstschaden an Felge gerechtfertigt?

Hallo liebes Forum. ich mache momentan leider eine unschoene Erfahrung mit Hertz und wuerde gern um Eure Meinung bitten. Ich hatte eine Mietwagen von Hertz ausgeliehen. Bei der Rueckgabe war die Station leider geschlossen. Von meiner Kreditkartenabrechung (und nicht etwa durch ein Schreiben von Hertz) habe ich erfahren das meine Kaution von EUR 200 aufgrund eines Schadens einbehalten wurde. Auf Nachfrage, welchen Schaden ich verursacht haben soll, erhielt ich folgende Antwort.

"Wir haben Ihre Angelegenheit sorgfältig geprüft. Bitte finden Sie anbei die Schadensunterlagen. Die Dokumente zeigen, dass der Schaden innerhalb Ihrer Mietzeit entstanden ist. Der belastete Betrag ist somit korrekt vorgenommen worden. Das Check Out Dokument zeigt, dass der Wagen ohne Altschäden an der Felge vorne rechts entgegengenommen wurde. Wir müssen daher davon ausgehen, dass der Schaden innerhalb Ihrer Mietzeit entstanden ist. Sie sind somit laut den Mietbedingungen der Hertz Autovermietung für die entstandenen Reparaturkosten haftbar. Der Schaden wurde mit EUR 150.00 + EUR 50.00 Aufwendungsersatz kalkuliert. Der belastete Betrag ist damit korrekt vorgenommen worden."

Den Hertz Bericht habe ich diesem Beitrag als Bild angehangen.

Bei der Fahrzeugabnahme, habe ich das Fahrzeug auf Schaeden hin untersucht, jedoch natuerlich nicht im Abstand von 30cm. Das obere Foto in Bild 1 wurde in normaler Entfernung aufgenommen und es ist kein Schaden erkennbar. Nur auf der Nahaufnahme wird dieser deutlich. Ich kann also nicht beweisen, das der Schaden bereits vor der Anmietung vorhanden war. Meine Frage ist jedoch, ob jemandem bereits eine Rechtssprechung bekannt ist, welcher Aufwand bei der Schadenssuche bei der Abholung eines Mietwagens vertretbar ist? Sicher kann vom Kunden nicht verlangt werden, das Auto 'mit der Lupe' zu begutachten.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Email von Hertz. Mir wird hier ein Schaden von EUR 150 angerechnet und zusaetzlich noch einmal EUR 50 als Aufwendungsersatz. (Zufaellig genau die Hoehe meiner Kaution) Meiner Meinung nach ist es jedoch entweder ein Schadensersatz ODER ein Aufwendungsersatz aber nicht beides. Das BGH meint hierzu folgendes.

" § 284 BGB grenzt demgegenüber das Alternativverhältnis konkreter und sachgerecht ein: Aufwendungsersatz ist eine Alternative allein zum Schadensersatz statt der Leistung, nicht zum Schadensersatz schlechthin. Bezweckt wird mit dieser Alternativstellung, daß der Geschädigte wegen ein und desselben Vermögensnachteils nicht sowohl Schadensersatz statt der Leistung als auch Aufwendungsersatz und damit doppelte Kompensation verlangen kann (statt aller: Staudinger/Otto aaO § 284 Rn. 1)."

Sehe ich das richtig und hat jemand weitere Urteile oder Anhaltspunkte welche ich in meinem Widerspruch vorbringen kann? Der Schaden an der Felge koennte beispielsweise auch bei einem Reifenwechsel entstanden sein. Kann ich die Werkstattprotokolle des Autos verlangen? Vielen Dank.

Bild zum Beitrag
Mietwagen, Schaden
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.