Folgender Fall: Meine Frau und ihre zwei Brüder würden von einem Kreditinstitut angeschrieben einen offenen Kredit zurück zuzahlen der aus Erbschulden her rührt.

Mutter ist vor 12 Jahren verstorben. Der Vater hat das Erbe mit den Schulden angenommen. Alle Kinder waren zu diesem Zeitpunkt volljährig, haben aber nie persönlich ein Schreiben zur Annahme eines Erbes erhalten.

Situation heute: Vater hatte bis vor einem halben Jahr die Schulden monatlich getilgt. Nun ist er aber mittellos und lebt im Altenheim. Die Kosten werden vom Amt getragen. Die Kinder haben folgende Situation. Alle ohne eigenes Vermögen. Erster ledig ist Arbeitslos und bezieht Harz 4 Zweiter ledig arbeitet, liegt aber unter der Eikommensgrenze um den Vater unterhaltspflichtig zu sein. Dritte ist Berufsunfähig und macht eine Umschulung, sie bezieht Übergangsgeld. Ist aber verheiratet.

Nun die speziellen Fragen.

Kann das Kreditinstitut Geld rechtlich fordern?

Sind schon Schulden auf die Kinder übergegangen durch einen womöglichen Pflichanteil vom Erbe oder liegen die Schulden noch alleine beim Vater?

Bleiben die Schulden bestehen bis zum Tod des Vaters und Ausschlagung des Erbes?

Wenn Schulden übergegangen sind und auch die Kinder nicht zahlen können, verfallen dann die Schulden?

Könnte ich als eingeheirateter Ehemann auch für die Schulden haftbar gemacht werden?

Wie teilen sich Schulden dieser Art überhaupt bei Erbschaften auf?