Meine Stiefmutter ist nach dem Ableben meines Vaters zur befreiten Vorerbin nach Paragraph 2136 benannt geworden, ich bin Nacherbin (Haus und Grundstück sind davon betroffen). Was passiert, wenn meine Stiefmutter (3 eigene Söhne aus erster Ehe) im Alter pflegebedürftig wird und in ein Heim kommt? Kann der Staat sich dann an dem Haus der befreiten Vorerbin bedienen, so dass mein Nacherbe quasi aufgebraucht ist? Und wenn ja - der Erlös des Verkaufs geht ja dann in die Erbmasse der Stiefmutter - und somit in die Erbmasse ihrer leiblichen Kinder - über, oder?!