Hallo, die Familienkasse fordert von mir als Erben zuviel gezahltes Kindergeld aus dem Jahre 2007-2008 zurück. Der Aufhebungsbescheid ist wohl von 2009. Das Problem ist mein Vater der das Kindergeld bezogen hat(nicht für mich) im Dez. 2009 verstorben ist. Im April 2007 zwei Schlaganfälle hatte und sich wohl deshalb nicht um das Kindergeld kümmern konnte. Die Familienkasse kommt jetzt aber mit der Forderung an mich, da diese Schuld wohl an meine Mutter überging als mein Vater verstorben ist und meine Mutter ist auch im Jahre 2016 gestorben.

Sprich das Inkasso der Familienkasse möchte von mir ein zuviel gezahltes Kindergeld aus dem Jahre 2008 ( letzte Zahlung Aug. 2008) da ich laut Gesetzt Erbe bin.Hab das Erbe weder angenommen noch ausgeschlafen da nichts zu veerben war und ich auch dachte alle Verbindlichkeiten sind beglichen.

Darf das Inkasso der Familienkasse dies tun oder greift nicht schon längst die Verjährung. Und ich muss dazu sagen, ich hab in den ganzen Jahren keine einzige Zahlungsaufforderung diesbezüglich in den Unterlagen meiner Eltern gefunden.

Danke

P.H.