Nach dem Tod unserer Mutter sind meine Schwester und ich aktuell rechtlich eine Erbengemeinschaft bis wir den letzten Willen unserer Mutter durch einen Notar sauber "auseinander-geglaubt" haben. Unter anderen sind hier Erbpachtgrundstücke in der Erbmasse. Uns ist bewußt, dass wir als Erben in die Rechte & Pflichten unserer Mutter eintreten (müssen).

Wann (zeitliche Frist ?) müssen wir den Vertragspartner des Erbpachtvertrages über den Tod unserer Mutter informieren? Und bis wann müssen wir in den Vertrag eintreten? - Immer unter dem Aspekt, dass die monatlichen Zahlungen ungehindert weiterlaufen und der anderen Vertragspartei aktuell kein Schaden in irgendeiner Form zugefügt wird.

Den Notartermin zur Erbauseinandersetzung hatten wir noch nicht. Das Thema Nachlassgericht ist seit 2 Tagen erledigt.

DANKE.