Artificial Intelligence / Fluch oder Segen?

In weiten Teilen Canadas wird das traditionelle Lernen immer weniger vermittelt.

Ich moechte die besorgniserregenden Zustaende, verstaerkt durch die "Pandemie" mit den "Lockdowns" noch erwaehnen und stelle mir zunehmende Fragen ueber Fluch / Segen der "AI"

  • Schreiben in "Schreibschrift" wo die Buchstaben in einem Wort zusammenhaengend geschreben werden (einhergehend mit Leseschwaeche dieser Schrift) sehr stark vernachlaessigt. Schreiben in "Druckschrift" wo in einem Wort jeder Buchstabe fuer sich alleine steht nur wenig vermittelt -> der Computer mit Tastatur wird von Beginn an verwendet. Wenig Lesen und gehen zur Bibliothek zur vergleichenden und ergaenzenden Weiterverarbeitung mit Buechern
  • Rechnen in den Grundrechnungsarten werden vom Rechner sofort uebernommen. Die Grundrechnungsarten werden selbst fuer kleinste Aufgaben mit dem Hilfsmittel erledigt. Schaetzungen kaum durchgefuehrt (Idealerweise moechte man 1 Huhn, nicht 10 oder eine Fluegel, ich meine 0,1 bzw 1 / 10 Huhn). Aehnlich schaut es mit Wirtschaften aus, wo das verfuegbare Geld mit gewuenschter Ware beim Einkaufen in Bezug gesetzt wird, zuzueglich Mehrwersteuer. Dann noch das Plastikgeld wo man im Verwenden der Karte nicht den Kontostand weiss ... kein Kopfrechnen, kein Rechenstab
  • Lernerfolgskontrolle fast ausschliesslich ueber muliple Choice (Ankreuzverfahren) und nicht wo man "comprehensive" (in eigen Worten analysierend) die Zusammenhaenge formulert, zur Erleichterung fuer die Lehrer

Das schnurlose Telefon kann auch viel, aber die Funkloecher ohne Internetanbindung, keine Stromanbindung zum Aufladen der Akkus ist doch sehr verbreitet, auch die fehlende Faehigkeit vieler Eltern zu zum Lesen, Schreiben, Rechnen der Eltern

In New Brunswick Canada wird man auch bei gravierender Minderleistung in die naechst hoehere Jahrgangsstufe versetzt, mit Abschluss der 12. Klasse hat man die Zugangsberechtigung zur Universitaet (keine Dreigliedeung Hauptschule, Mittelschule, Gymnasium), kaum Hausaufgaben

Das Handwerk, die Gastronomie, die Gesundheitsberufe suchen alle Nacheuchs und die alten Betriebsinhaber gehen zunehmend in den Ruhestand

Man will ja was "Besseres" werden, oder gleich mit staatlicher Grundsicherung gefoerdert werden. Aber wenn die Grundlagen fehlen, wir sollte man eine ausreichende Verguetung bekommen ... die Sklaven des 21. Jahrhunderts

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Keine Empathie mit den Armen?

Ist es schlimm keinerlei Mitgefühl für die armen zu haben, weil doch Armut in 99 Prozent selbstgemacht ist? Viele bevorzugen halt die Bequemlichkeit von weniger Arbeiten. Das kann ich verstehen, aber dann darf man nicht jammern über Armut.

Man kann ja noch ein zweiten und dritten Job annehmen. Und ja, 80 stunden die Woche arbeiten. Das geht schon, ist halt unbequem. Wer reich sein will, muss eben viele Opfer vollbringen. Man kann nicht erwarten von normalen Jobs, und nur 40 Stunden reich zu werden.

Generell hab ich keine Empathie mit Menschen denen es "schlecht" geht, weil es doch oft ihre Schuld ist.

Jeder bekommt was er verdient, davon bin ich 100 Prozent Überzeugt. Diese Welt ist nicht unfair, sie ist 100 Prozent Fair. Die, die Herrschen, herrschen weil sie sehr viele Opfer woanders darbrachten.

Und wer dazu nicht bereit ist, sollte nicht jammern, dass er nicht König ist. Auch fehlt es vielen unterschiedlicher an einer gewissen Rücksichtslosigkeit, und Zielstrebigkeit.

Das ist ok, solange sie nicht darüber jammern.

Warum sollte ich Empathie mit den Armen haben? Ich gebe Obdachlosen auch aus Prinzip nix. Und wenn sie mich für Geld betteln, gebe ich ihnen nur ein bösen blick.

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

Bild zum Beitrag
Ich finde Tools wie den "Wahl-O-Mat" gut, weil ... 65%
Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 21%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
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Findet ihr es in Ordnung, dass Finanz-Lindner (change.org)die Kindergrundsicherung gegen die Kinderarmut stoppt, weil das Geld anderweitig ausgegeben wird?

Es läuft derzeit eine Petition im Internet auf change.org, Lindners Blockade, Kinderarmut, wie findet ihr es, dass er die so dringend benötigte Kindergrundsicherung stopp, ein so wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderarmut und für Chancengleichheit?

Zitat Michelle Franco change.org:

"Herr Lindner findet: Die Kindergrundsicherung sei zu teuer und stattdessen soll die Erhöhung des Kindergelds auf 250€ erstmal ausreichen. Diese 250€ kommen aber dort nicht an, wo sie am meisten gebraucht werden. Denn bei denen, die Bürgergeld beziehen, werden die 250€ im Bürgergeld voll angerechnet! Ebenso ziehen auch Alleinerziehende den Kürzeren, denn auch sie sind von der Anrechnung des Kindergelds mit den Unterhaltszahlungen betroffen. Das System benachteiligt damit gezielt alleinstehende Eltern und Familien, die bereits Geringverdiener sind und auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Außerdem hatte Herr Lindner vor Kurzem noch das Geld locker sitzen - als es um Mehrausgaben für die Bundeswehr ging, gab es keine Probleme, die nötigen 100 Milliarden € aufzufinden. Aber wenn es um von Armut betroffene Kinder geht, sind die Kassen klamm. 

Wenn Herr Lindner wirklich sparen will, dann sollte er das an anderer Stelle tun! Zum Beispiel profitieren vor allem Reiche vom Kinderfreibetrag - den könnte man ändern!

Im Koalitionsvertrag wurde eine Kindergrundsicherung zugesagt. Wo bleibt die Umsetzung dieses Versprechens? 

Kinder haben keine Stimme und können nicht für die Lösung ihrer Probleme einstehen. Gerade deswegen sind unsere .. so wichtig! Wir können Finanzminister Lindner zur vollen Finanzierung für die Kindergrundsicherung bewegen."

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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