80-Jährige begeht nach Unfall Fahrerflucht - kann ihr der Führerschein abgenommen werden?

Hallo, ich bräuchte bitte mal ein paar Infos zum Thema Fahrerflucht. Der Hintergrund: Meine Mutter ist heute mit dem Auto in der Stadt gewesen; an einer Kreuzung ist sie etwas zu weit vorgefahren, legte den Rückwärtsgang ein - und fuhr dem Auto dahinter gegen die Stoßstange. Meine Mutter beteuert, nichts davon gemerkt zu haben. So fuhr sie weiter nach Hause, und kurze Zeit darauf stand ein Polizistentrio vor ihrer Tür und klingelte. Der Vorwurf: Fahrerflucht. Der Hintermann hatte sich nämlich ihr Kennzeichen gemerkt und die Polizei verständigt. Ich glaube die Version meiner Mutter - aber vermutlich ist das sowieso irrelevant, ob sie vorsätzlich weiterfuhr oder nicht. Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht. Sie hat nun die Befürchtung, dass ihr aufgrund des Unfalls und des Alters der Führerschein abgenommen wird. Am Fahrzeug meiner Mutter war keine Beule und kein Kratzer zu erkennen. Die letzten Jahre ist sie unfallfrei gefahren. Meine Fragen nun: Ist es unter den geschilderten Umständen gesetzlich möglich (welches Gesetz/Paragraf), dass der Führerschein dauerhaft einkassiert wird? Wenn ja, wie wahrscheinlich ist das? Mit welchem Bußgeld muss sie rechnen und wird voraussichtlich ein zeitweises Fahrverbot oder eine sonstige Strafe fällig? Wie sollte sie sich jetzt verhalten? Vorab schon mal vielen Dank für Eure Beiträge!

Unfall, Polizei, Fahrverbot, Bußgeld, Fahrerflucht, Strafe
Polizist verhängt Verwarnungsgeld wegen "zu lauter Musik" im Auto - darf er das?

Hallo, wer kann mir bitte folgende Frage beantworten? Letztens fuhr ich auf einen menschenleeren Parkplatz und wollte dort meinen Wagen abstellen. Wie aus dem Nichts tauchte auf einmal ein uniformierter Polizist auf und beschwerte sich darüber, dass meine Musik zu laut sei und dass ich andere damit störe. Ich fand nicht, dass sie zu laut war, schließlich konnte ich mich ja mit dem Beamten problemlos unterhalten. Deshalb sagte ich ihm freundlich und bestimmt: "Ich finde, die Musik hat genau die richtige Lautstärke. Außerdem ist ja außer Ihnen niemand hier, den das stören könnte." Das passte ihm wohl nicht, und da er (für mein Empfinden) sowieso gerade schlechte Laune hatte, kontrollierte er meine Papiere und verhängte eine Ordnungsstrafe von 10 Euro. Meine Frage ist nun: Darf ein Polizist das? Schließlich gibt es keine objektiv überprüfbare Werte - wie zum Beispiel eine Messung in Dezibel. "Zu laut" ist eine rein subjektive Empfindung. Was für den einen "zu laut" ist, empfindet der andere vielleicht als "zu leise" oder eben "passend". Ich werte das Verhalten des Polizisten als Schikane und habe keine Lust, als Frustableiter für einen möglicherweise schlecht bezahlten und übellaunigen Beamten herzuhalten, den ich überdies von (unter anderem) meinen Steuergeldern auch noch selbst bezahle. Der Polizist war allein, es steht subjektive Aussage gegen subjektive Aussage.

Musik, Polizei, Lärm, Kontrolle, Verwarnung
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