Hallo

Ich habe eine etwas merkwürdiges Problem. Und zwar habe ich ein Verwarnungsgeld erhalten wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und von der zuständigen Gemeinde an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Von dort aus bekam ich dann einen Bußgeldbescheid. Dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt der dann abgelehnt wurde mit der Aufforderung innerhalb einer Woche das Geld zu bezahlen sonst würde es an das Amtsgericht weiter geleitet. Ich habe mich aber nochmals dagegen gewehrt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgehalten er solle sich doch gefälligst mal intensiver mit der Sachlage befassen und mich nochmals kontaktieren. Leider vergingen dann weitere 8 Tage ohne eine Rückmeldung des Sachbearbeiters. Da ich keine Lust hatte den Fall bis vor Gericht zu treiben habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Einen Tag später bekam ich dann aber die Nachricht dass das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt wurde. Dieses Schreiben war bereits 3 Tage vor meiner Zahlung und derm damit verbundenen Rückzug meines Widerspruchs. Nun habe ich eine schriftliche Bestätigung dass das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde aber mein Geld ist dennoch weg. Der Sachbearbeiter meinte das sei Pech für mich aber mit der Zahlung hätte ich ja meinen Widerspruch zurück gezogen und das Bußgeld akzeptiert. Nun wäre aber die Frage ob das so rechtens ist denn das Verfahren wurde bereits 3 Tage zuvor eingestellt und damit ist die Akte ja eigentlich geschlossen und außerdem hatte ich ja keine Wahl da der Sachbearbeiter sich nicht mehr gemeldet hatte und ein Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Ich musste ja zwangsläufig zahlen. Aber was nun? Gibts dazu nicht eine eindeutige Rechtslage? Und vor allem - Gibts ne Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?