Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.

Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:

[1] Ich möchte mich äußern.

[2] Ich gebe die Straftat zu.

[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.

[4] Ich möchte mich nicht äußern.

[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.

Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)