Meldeamt, ordnungswidrig Bußgeld?
Kann es sein, das man mehr als 1000 Euro Bußstrafe zahlen muss ;wenn man seit paar Jahren an einer anderen Adresse gemeldet ist?
4 Antworten
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Bußgeld belegt werden, das ist richtig, und ja, der Höchstbetrag für einen solchen Betrag ist 1000 Euro.
Das steht so im Bundesmeldegesetz https://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm
Diese Höchstgrenze wird aber in der Regel nicht erreicht, ich denke, dass bis zu 500 Euro eher mal vorkommen - da muss man sich aber schon länger falsch gemeldet haben.
Nö...
Naja er hat gefragt "mehr als 1000 Euro", die Höchstgrenze ist aber 1000 Euro, von daher nö.^^
Also auch wenn man mehrere Jahre falsch gemeldet hat, 1000 euro ?
Da kommt es sicherlich auf die Kulanz der Mitarbeiter an.
https://praxistipps.focus.de/ummelden-vergessen-strafe-kosten-und-folgen_97413
Es drohen wirklich Strafen! Bitte lies einmal nach, was dort alles steht! Also schnellstens ummelden!
Das Bußgeld ist in der Höhe begrenzt und beträgt gemäß § 54 Absatz 2 Nr. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) i.V.m. § 54 Absatz 3 Teilsatz 2 BMG maximal 1.000 EUR:
§ 54 Bußgeldvorschriften
(1) [...]
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 17 Absatz 1, [...] sich [...] nicht rechtzeitig anmeldet,
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Man wird aber nicht jedesmal direkt 1.000 EUR von jemanden verlangen.
Zunächst müssen die Behörden kein Bußgeld verhängen. Das ist keine Pflicht.
Wenn sie dies aber tun, werden sie die Höhe des Bußgeldes danach bemessen wie lange du die Frist versäumt hast.
Meldest du dich bei mir 3 Jahre zu spät um, erwarten dich 120 EUR Bußgeld, 25 EUR Auslagen und 3,50 Porto, also ein Bußgeldbescheid von insgesamt 148,50 EUR.
Kenne eine kranke Person. Wegen 1Jahr Verspätung hat sie 250€. Wo steht der Katalog?
Und wenn man dort gar nicht gewohnt hat und sich da angemeldet hat und dann wieder umgemeldet hat auf die echte Adresse?
Dann ist die Rechtsgrundlage die gleiche, aber da würde ich das Bußgeld deutlich höher ansetzen. Es macht schon einen Unterschied ob man nur vergisst sich umzumelden oder das nur vor sich her schiebt, oder sich vorsätzlich an einer Adresse anmeldet ohne diese tatsächlich zu beziehen.
Aus dem Stehgreif würde ich es dann mindestens bei 250 - 300 EUR ansetzen. Aber auch das entscheidet jede Meldebehörde selbst.
Übrigens, da ja dein Wohnungsgeber den Einzug bestätigen muss, du dort aber nie gewohnt hast, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass er die Anschrift zur Verfügung gestellt hat ohne dass du dich da meldest. Deinen Wohnungsgeber kann dann ein Bußgeld bis 50.000 EUR treffen.
Kriegt er auch eine Strafe wenn ich fort nicht wirklich gewohnt habe aber dort gemeldet war ?
Damit er ein Bußgeld bekommt muss das Ganze erstmal nachweisbar auffliegen.
Wie kommst du zu dieser erstaunlichen Einsicht? Das Bundesmeldegesetz legt die Höchstgrenze für einen Verstoß gegen die Meldepflicht tatsächlich auf 1000 Euro fest.