Meldeamt, ordnungswidrig Bußgeld?

4 Antworten

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Bußgeld belegt werden, das ist richtig, und ja, der Höchstbetrag für einen solchen Betrag ist 1000 Euro.

Das steht so im Bundesmeldegesetz https://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm

Diese Höchstgrenze wird aber in der Regel nicht erreicht, ich denke, dass bis zu 500 Euro eher mal vorkommen - da muss man sich aber schon länger falsch gemeldet haben.


verreisterNutzer  05.08.2019, 18:34

Also wenn man 3 Jahre falsch gdmeledet hat 1000 euro ?

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Das Bußgeld ist in der Höhe begrenzt und beträgt gemäß § 54 Absatz 2 Nr. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) i.V.m. § 54 Absatz 3 Teilsatz 2 BMG maximal 1.000 EUR:

§ 54 Bußgeldvorschriften
(1) [...]
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 17 Absatz 1, [...] sich [...] nicht rechtzeitig anmeldet,
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

Man wird aber nicht jedesmal direkt 1.000 EUR von jemanden verlangen.

Zunächst müssen die Behörden kein Bußgeld verhängen. Das ist keine Pflicht.

Wenn sie dies aber tun, werden sie die Höhe des Bußgeldes danach bemessen wie lange du die Frist versäumt hast.

Meldest du dich bei mir 3 Jahre zu spät um, erwarten dich 120 EUR Bußgeld, 25 EUR Auslagen und 3,50 Porto, also ein Bußgeldbescheid von insgesamt 148,50 EUR.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

verreisterNutzer  06.08.2019, 08:00

Und wenn man dort gar nicht gewohnt hat und sich da angemeldet hat und dann wieder umgemeldet hat auf die echte Adresse?

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PissedOfGengar  06.08.2019, 08:05
@verreisterNutzer

Dann ist die Rechtsgrundlage die gleiche, aber da würde ich das Bußgeld deutlich höher ansetzen. Es macht schon einen Unterschied ob man nur vergisst sich umzumelden oder das nur vor sich her schiebt, oder sich vorsätzlich an einer Adresse anmeldet ohne diese tatsächlich zu beziehen.

Aus dem Stehgreif würde ich es dann mindestens bei 250 - 300 EUR ansetzen. Aber auch das entscheidet jede Meldebehörde selbst.

Übrigens, da ja dein Wohnungsgeber den Einzug bestätigen muss, du dort aber nie gewohnt hast, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass er die Anschrift zur Verfügung gestellt hat ohne dass du dich da meldest. Deinen Wohnungsgeber kann dann ein Bußgeld bis 50.000 EUR treffen.

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Nö...


FataMorgana2010  05.08.2019, 18:31

Wie kommst du zu dieser erstaunlichen Einsicht? Das Bundesmeldegesetz legt die Höchstgrenze für einen Verstoß gegen die Meldepflicht tatsächlich auf 1000 Euro fest.

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Phoenix686  05.08.2019, 18:33
@FataMorgana2010

Naja er hat gefragt "mehr als 1000 Euro", die Höchstgrenze ist aber 1000 Euro, von daher nö.^^

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Birgitmarion  05.08.2019, 18:28

Doch, schau mal was im Link alles steht!

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