Handy beim Fahrrad fahren, 55€ Strafe?

12 Antworten

ja, anhalten, absteigen und dann schauen, ist doch einleuchtend. Das "nur" in deiner Beschreibung zeigt mir, dass du es aber eigentlich nicht eingesehen hast. Sei vernünftig und denk an deine Gesundheit, mach es nicht wieder


Stadewaeldchen  09.08.2019, 22:29
ja, anhalten, absteigen und dann schauen

Anhalten reicht , absteigen ist überflüssig (§23 Abs. 1b StVO)

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Ja, wie oder warum du es benutzt hast ist egal.

Hi würde auch gerade erwischt wieviel hast du gezählt und kommt so was in die akte ?


6melo1 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 21:36

nein und 55€

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Schauen wir da doch einfach mal in die StVO:

§ 23

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Wir stellen einmal fest, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, und du als Fahrer dieses "geführt" hast. Weiterhin ist ein Handy natürlich ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation und Information dient.

Weiterhin stellen wir fest, dass du dieses Gerät benutzt hast und dafür offenbar auch in die Hand nehmen musstest, sprich gegen 1. verstoßen hast.

Dementsprechend hast du regelwidrig gehandelt und eine entsprechende Konsequenz ist genau das, was du damit herausgefordert hast. Du hast dich selbst entschieden, regelwidrig zu handeln und für den Fall, dass du erwischt wirst, eine Strafe zu bekommen. Wenn du dich nicht mit den Regeln auskennst, die dort gelten wo du hingehst, ist das deine eigene Sache, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich verstehe also dein Problem nicht.

Telefonieren beim Radfahrer ist strafbar, weil du andere dadurch gefährdest, wie du bemerkt hast. Das nächste mal halte an und gucke dann aufs Handy.


RedPanther  09.08.2019, 22:35

Es ist völlig egal, ob man telefoniert.

Es geht um die Benutzung eines elektronischen Geräts, das man in die Hand nehmen muss oder zu dessen Bedienung man den Blick längers vom Straßenverkehr abwenden muss.

Ja: Wenn du 5 Sekunden auf den Bildschirm gucken musst, bis du bei deinem Autoradio den richtigen Sender gefunden hast, darfst du das während der Fahrt auch nicht tun. Du musst das Gerät zwar nicht in die Hand nehmen, aber den Blick für längere Zeit von der Straße abwenden. Du musst dafür anhalten und den Motor ausschalten.

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