Besteht nach einem Arbeitsunfall ( 2 Sehnenabrisse in der Schulter), mit anschließendem Krankenhausaufenthalt, etlichen Arztbesuchen und langer physiotherapeutischer Behandlung eine rechtliche Grundlage, wenigstens einen Teil der Fahrkosten von der BG zurückerstattet zu bekommen? Da ich in ländlicher Gegend wohne, habe ich zu diesen Terminen lange Wege zurückzulegen. Mittlerweile kommen über 1000 Kilometer zusammen, was bei den derzeitigen Benzin- und auch Busticketpreisen erhebliche Kosten verursacht. Ist die BG verpflichtet, wenigstens einen Teil dieser Kosten zu übernehmen?