Habe im September letzten Jahres einen Arbeitsunfall erlitten.Dabei erlitt ich einen Bänderriss im rechten Knöchel,einen Haarriss im Sprunggelenk und einen Kreuzbandriss im rechten Knie. Da ich vor knapp 11 Jahren schon mal einen Kreuzbandriss im rechten Knie erlitten habe gab da einige Schwierigkeiten.Nach der Verheilung des Sprunggelenkes und der Bänder im Knöchel konnte die Behandlung des Kreuzbandes erfolgen. Mir wurden die Schrauben vom Kreuzbandersatz entnommen und die Bohrkanäle mit Knochenmaterial aus dem Beckenkamm aufgefüllt. Die OP und der Heilungsprozess verlief wunderbar und so sollte ein halbes Jahr später,nachdem alles eingewachsen war,die Kreuzbandrereptur erfolgen.Die BG stellte sich allerdings quer und behauptet jetzt,da das Knie ja schon vorgeschädigt gewesen wäre könnte man dies nicht auf den Unfall zurückführen.Daraufhin lehnte man die Kostenübernahme ab und verwies auf die Krankenkasse.Diese gab jetzt die Freigabe für die OP. Meine Frage ist jetzt;lohnt es sich Einspruch vor dem Sozialgericht einzulegen?