Kann die Berufsgenossenschaft rückwirkend Beiträge einfordern?

Hallo, heute habe ich wieder eine etwas komplizierte Frage. Meine Eltern haben nach der Übergabe Beiträge zur land-und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt, da sie einen Niesbrauch am Wald hatten. Ausserdem bezahlten sie noch Beiträge für ein anderes Grundstück. Jetzt fordert die LBG Beiträge für die letzten 5 Jahre nach. Auf Nachfrage bei der LBG, sagte man mir, es sei Aufgrund des Todes von meinem Vater 2004 dies geändert worden und dass für meine Mutter der Niesbrauch auch gilt, sei jetzt erst aufgefallen und somit sei die Rückforderung gerechtfertigt. Nachdem ich aber alle Unterlagen geprüft habe, mussten wir feststellen, dass bereits für das Jahr 2003 kein Beitrag erhoben wurde. Dies war meinen Eltern gar nicht aufgefallen, sie haben halt die Beitragsrechnung (für das andere Grundstück) einfach überwiesen. Es wurde von der LBG kein Änderungsbescheid zugeschickt. Die Beiträge wurden dem Übernehmer zugeordnet.Wer durfte das einfach ohne die Zustimmung bzw. Unterschrift meiner Eltern ändern?

Nun meine Frage: Darf die LBG die Beiträge nachfordern, obwohl dies meine Eltern weder veranlasst noch eingewilligt haben. Wäre überhaupt ein Versicherungschutz gewährleistet gewesen, wenn meine Eltern jemanden mit den Arbeiten im Wald beauftragt hätten, wenn sie nicht selbst den Beitrag gezahlt haben.

Ich hoffe, es kann mir jemand Näheres dazu sagen.

Vielen Dank

Kaesemamsell Es

Beruf, Nießbrauch, Recht, Berufsgenossenschaft
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