Hallo, ich bin hier neu und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Durch den ständigen Kontakt diverser Betriebsstoffe in meinem Beruf als Industriemechaniker, bekam ich ein massiv rezidivierendes, hyperkeratotisch-rhagadiformes Handekzem (beide Hände) wo durch ich immer wieder krankgeschrieben wurde und auch stationär ins Krankenhaus musste. Auf Verlangen der BG, musste ich meinen Beruf aufgeben und erhielt Verletztengeld bis Ende 2009. Im August 2009 wurde meine Krankheit als Berufskrankheit von der BG anerkannt, allerdings ohne Rentenanspruch. Durch die Wirtschaftskrise, erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Möglichkeit, mit 61 Jahren einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit abzuschliessen. Nach langer Überlegung und wegen der drohenden Aussteuerung, nahm ich das Angebot an und erhielt eine einmalige Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Abfindung wurde nun von der BG zur Berechnung des Übergangsgeldes mit einbezogen. Nun meine eigentliche Frage: Ist dies rechtens, dass hier Einmalzahlungen zur Berechnung des Übergangsgeldes heran gezogen werden dürfen. Ich habe mal irgend wo gelesen, dass Einmalzahlungen des Arbeitgebers nicht berücksichtigt werden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG.