Bedeutet lebenslanges Wohnrecht = die Erben nicht ans Erbe lassen muessen?

Unsere Mutter ist 2005 verstorben und hat ihrem damaligen Partner lebenslanges ,kostenloses Wohnrecht in unserem Elternhaus (in dem bis 1998 bzw. ca.2003 auch unsere verstorbenen Grosseltern wohnten) eingeraeumt. Wir haben damals manche kleinen Dinge herausgeholt, aber ansonsten alles dort gelassen. Das Verhaeltnis zwischen ihm und uns war noch nie gut und wir hatte nach einer Auseinandersetzung vor ca. 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Nachdem ich in Kuerze nach zweijaehrigem Deutschland Aufenthalt zurueck ins Ausland ziehen werde ,wuerden meine Schwester und ich jetzt gerne schauen, welche Sentimentalitaeten fuer uns noch wichtig sind. Wir hatten mit der Person besprochen, dass wir vorbeikommen, hatten einen Termin ausgemacht und er hatte zugesagt. Letztendlich war er dann einfach nicht da und hat uns nur per Telefonanruf gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und wir nicht einfach nach neun Jahren kommen koennen. Wir haben ihm versucht zu erklaeren, dass wir ihm nicht die Moebel unter dem Hintern wegziehen wollen, haben ja selber eigene Wohnungen, aber das wir gerne schauen wollen, was wir gerne noch haetten, weil es Bedeutung fuer uns hat. Inwieweit haben wir das Recht nach neun Jahren unser Erbe herauszuholen, bzw. hat er das Recht uns nicht hereinzulassen und einfach darauf sitzen zu bleiben. Haben wir als Hauseigentuemer das Recht, nach dem rechten zu schauen? Seine Aussage war nur, dass wir damit warten muessten bis er "abnippelt" bzw. er koenne uns ja die gewollten Sachen auf die Strasse stellen.

Wohnrecht, Erbrecht, Eigentumsrecht
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Hilfe mein Hausverwalter will das ich meinen Hund abgebe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr großes Problem und Bitte dringendst um Hilfe und rasche Antwort. Ich bewohne zur Zeit eine 40 qm große Wohnung, in der ich einige gnaden und hilfebedürftige Tiere aufgenommen habe. Ich weiss sie ist sehr klein, aber ich bin schon auf der suche nach einer größeren. Da ich nicht ständig umziehen will und kann, brauche ich mehr zeit um eine entsprechend große Wohnung zusuchen. Vor ca. drei Wochen, habe ich einen misshandelten Hund zu meiner Hündin aufgenommen. Zudem habe ich eine Katze und drei Hasen. Den Tieren fehlt es an nichts und es geht ihnen und ihrem Leben endlich mal gut. In meinem Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Der Hausmeister und der Hausverwalter, die mich seit meinem Einzug mit verschiedensten Dingen schikanieren, fordern mich jetzt auf den zweit Hund bis zum 31.01.2014 aus der Wohnung zu entfernen. Abgeben möchte ich ihn nicht, weil ich Sie einfach viel zu lieb gewonnen habe und diesem acht Monate alten Hund seinen fünften Besitzer ersparen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Binnen dieser Zeit schaffe ich es niemals, mir eine andere Wohnung zu suchen. Kann der Hausverwalter mich dazu zwingen den Hund abzugeben ? Im voraus schon mal vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen und mir hoffentlich helfen können.

Liebste Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung

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