Hauptmieter kündigt und will wegziehen, Untermieter findet keine neue Wohnung

Ich habe viele ähnliche Fragen gefunden, aber keine, die genau passt. Im Sommer 2013 zog ich in eine Wohngemeinschaft ein (neben mir der Hauptmieter, und ich hatte einen Vorgänger), und erhielt einen Untermietvertrag. Das Zimmer war leer und nicht teilmöbiliert. Wir haben beide in der aktuellen Stadt studiert. Er ist aktuell arbeitslos und Hartz IV, ich arbeite im sozialen Bereich mit wechselnden Einnahmen und bin Hartz-IV-Aufstocker. Der Hauptmieter möchte in eine andere Stadt ziehen hat nun gekündigt (seine 3 Monate Frist begannen am 1. Feb.). Ursprünglich hätte ich neuer Hauptmieter werden sollen, es hätte einen Auflösungsvertrag jeweils gegeben, doch der Vermieter verlangte dann von mir eine Elternbürgschaft, die mir meine Eltern nicht ausstellen wollen. Daraufhin musste mein Hauptmieter eine formale Kündigung an den Vermieter schicken, die habe ich zwar schriftlich zur Kenntnis genommen, mein Untermietvertrag wurde aber bislang noch nicht gekündigt (nach meiner Recherche hätte ich sechs Monate Kündigungsfrist). Nun habe ich den ersten Monat Wohnungssuche fast hinter mir, und es sieht eher schlecht aus. Es gibt zwar eigentlich genügend bezahlbare Angebote, aber es wird sich immer für einen anderen Kandidaten entschieden. Mir wurde beim Mieterschutzbund gesagt, dass ich einfach und zwar unmittelbar vom Vermieter geräumt werden kann, da zwischen ihm und mir kein vertragliches Verhältnis besteht. Ich solle mich rechtzeitig an Wohnungs- und Sozialamt wenden. Dafür wiederum bräuchte ich einen Wohnberechtigungsschein qua Hartz IV. Nun läuft das Ende Februar aus und braucht einen Verlängerungsantrag, der aber vermutlich nicht durchkommt, weil ich jetzt zwei Monate etwas zu viel verdient habe (1.000 netto). Somit wird es fraglich, ob ich im April einen aktuellen Wohnberechtigungsschein werde vorlegen können. Nun habe ich schon gelesen, dass ich meinen Vermieter, also den Hauptmieter, verklagen müsste/könnte. Oder ab wann müsste ich mit der Räumung rechnen? Kommen da Kosten auf mich zu? Allerdings dürfte das doch bei einem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger eine vergebliche Mühe sein? Insofern bitte ich um konstruktive Tipps, denn ohne Wohnung verlöre ich bald meinen Job und so fort.

Wohnrecht, Mietrecht
Kann ich mit 15 zu meinem Freund ziehen?

Hallo Leute,also ich habe ein Riesen Probelm Okay zuerst,ich bin 15 und mein Freund ist 32,ich weiß das es ein großer Altersunterschied ist aber ich liebe ihn wirklich. Also ich bin jetzt seit ca 2 Monaten mit ihm zusammen und da er 80 km von mir weg wohnt und selber arbeitet sehen wir uns nicht so oft. Er ist denn vor ein paar Wochen her gekommen und wir haben miteinander geschlafen,meine Mutter war zu der Zeit auch zu Hause,da wir nicht verhüttet haben,hatten wir total Panik das ich schwanger bin und da es Freitag Nachmittag war hatte kein Frauenarzt mehr auf und,deswegen hatten wir die Idee das ich den folgenden Samstag ins Krankenhaus gehe und mir die Pille danach zu holen.. Ich habe meiner Mutter davon nichts erzählt,weil ich nicht wusste wie sie darauf reagieren würde. Ich habe meinem Vater denn davon erzählt und der hat es denn leider meiner Mutter erzählt. Ich habe meiner Mutter denn die ganze Geschichte erzählt.. Sie war ziemlich sauer auf mich,und meinte das es ein Vetrauensbruch war,weil ich mit ihm geschlafen habe als er bei mir zu Hause war. So fing der ganze Stress an. Also sie hat denn das Jugendamt eingeschaltet und wir habe abgemacht das wir zusammen bleiben dürfen aber uns so lange nicht sehen dürfen bis sie uns wieder vertraut aber das sie uns zwischen durch mal mitteilt wo wir denn ca stehen,jedes mal wenn ich gefragt habe kam nur ''ich weiß noch nicht'' also das ist jetzt ca 2 1/2 Wochen her,das Problem ist jetzt das sie mir jetzt ganz verbieten will mit ihm zusammen zu sein und wenn ich mich nicht daran halte,will sie eine Bannmeile um mich ziehen lassen,aber somit hölt sie sich ja auch nicht an die Abmachung,obwohl ich mich die ganze Zeit daran gehalten habe. Wir haben ihr denn angeboten dass wir uns alle zusammen setzten und darüber reden aber das will sie nicht,sie sagt sie sei noch zu sauer um mit ihm zu reden,und mit mir hat sie auch nicht vor es zu klären. Meine Mutter hat den angefangen alles zu tun um uns auseinadern zu bringen also sie hat mir z.b. erzählt das sie sich mit einer Freundin unterhalten hat und sie ihr erzählt hat das sie einen Freund hat der genau so alt ist,genau so mit 1 und 2 Vornamen heißt und in der selben Stadt wie er wohnt. Seit einigen Jahren eskaliert es ständig hier,und meine Mutter behandelt mich nicht mehr wirklich wie ihr Kind,deswegen würde ich von zu Hause weg wollen.. Und jetzt wollte ich fragen ob ich auch zu meinem Freund ziehen könnte,denn die vom Jugendamt sagen das eine WG oder ein Heim die letzte Möglichkeit ist,voher wird denn geschaut ob ich nicht zu Verwandeten kann,aber da fast alle meine Verwandten in Australien wohnen,würde das wohl nicht in frage kommen. Also mein Freund und ich würden gerne zusammen wohnen nur wissen wir halt nicht ob das in dieser Situation klappen würde,bräuchte wenn es geht ganz ganz schnell Antworten,danke im Voraus

Wohnrecht, Familie, Umzug, Jugendschutz, lügen, Streit
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage

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