Hallo,ich habe vor 3 Jahren ein Haus erworben. Im Kaufvertrag ist ein lebenslanges Wohnrecht für den Alteigentümer vereinbart, welches ausdrücklich aber nicht im Grundbuch eingetragen worden ist (so steht es auch im Kaufvertrag).Im Gegenzug dazu ist vertraglich vereinbart worden das er sämtliche "Hausmeisterdienste" kostenfrei übernimmt, sollte er dazu nicht mehr in der Lage sein dann wird ihm das in Rechnung gestellt.Der Alteigentümer hatte auch ein Gewerbe das sich in seperat gemieteten Räumlichkeiten auf dem Grundstück befand, diese hat er gekündigt und ist quasi mit deinem Büro in die Wohnung umgezogen.Außerdem hat er sein komplettes Bad einfach umbauen lassen ohne mich zu fragen ob das ok ist.Kann man das Wohnrecht irgendwie aufheben wenn es nicht im Grundbuch eingetragen ist bzw. er sich nicht an die Vereinbarungen hält und seine Wohnung sozusagen zweckentfremdet?Vielen Dank für ehrliche Antworten.