Nachbar verschüttet bewusst Benzin im Garten?

Hallo zusammen,

mir ist vor ca. einer Woche aufgefallen, dass der Garten unserer Nachbarn auf einmal einen "ausgetrockneten" Streifen auf dem sonst sehr gepflegten, grünen Rasen aufweist, habe mir aber nicht weiter Gedanken darum gemacht. Mein Lebensgefährte hat nun am Wochenende mitbekommen, dass unser Nachbar erzählte, er habe wegen der Wühlmäuse (nachdem er versucht hat, sie mit einem Spieß zu töten - da fehlen mir schon die Worte) 1 Liter Benzin ausgeschüttet, damit sie sterben. Das erzählte ich heute morgen meinem Vater, der mich darauf hinwies, dass das eine absolute Umweltsauerei ist und man ihn deswegen anzeigen könne - jetzt habe ich mich mal etwas eingelesen, bin mir aber nicht sicher, ob / wie ich das überhaupt umsetzen sollte. Ich bin fassungslos, wie man überhaupt auf diesen Gedanken kommt, Benzin auszuschütten, der ja irgendwann ins Grundwasser sickert und möchte eigentlich auch nicht, dass er so 'davon kommt' - wer weiß, welche Tiere beim nächsten Mal in seinem Garten sind, die er dann versucht mit Benzin zu töten..

Mal angenommen, ich würde das melden, könnte man überhaupt noch nachweisen, dass es sich um Benzin gehandelt hat, welcher diese Stellen im Rasen verursacht hat? Sonst steht vermutlich am Ende Aussage gegen Aussage und da ich jetzt auch nicht unbedingt auf Stress / Streitigkeiten aus bin, bin ich noch immer etwas am zweifeln, ob ich das überhaupt machen soll... Hat da jemand zufällig Erfahrung mit oder vielleicht mal einen ähnlichen Fall gehabt?

Lieben Dank im Voraus :)

Recht, Anzeige, Benzin, Umweltverschmutzung, strafenkatalog
Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?

Ich versuche mich so kurz zu halten wie es geht: Wir haben vor ca. 3 Monaten eine Eigentumswohnung erworben (Haus besteht aus 3 Parteien: 2 Wohnungen, die durch den Hausverwalter vermietet werden und 1 Eigentumswohnung, die wir erworben haben). Beim Kauf sagte uns der vorherige Eigentümer nichts davon, dass die Wände feucht sind bzw. Probleme mit Schimmel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Als wir nun die ersten Tapeten abgerissen haben, haben wir sofort Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Wir haben es dem vorherigen Wohnungseigentümer geschickt, woraufhin er uns sagte, dass er davon nicht wusste. Zwei Wochen später haben wir jedoch von der Frau des ehemaligen Besitzers über Ecken erfahren, dass sie die Wände schonmal wegen der Feuchtigkeit auf hatten (sie wussten es also doch!). Wir haben einen Gutachter rauskommen lassen, der uns mitteilte, dass zwei Außenwände komplett feucht sein und dass der Auslöser wahrscheinlich unversiegelte Fugen an der Außenfassade sind, die erst versiegelt werden müssen, woraufhin die Wand aufgemacht, desinfiziert und ein Trockenzelt aufgebaut werden müsse. Die Mieter, die unter uns wohnen, haben uns mitgeteilt, dass sie ebenfalls Probleme mit Schimmel haben. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Der ehemalige Eigentümer (Stichwort arglistige Täuschung) und zusätzlich der Hausverwalter (in der Teilungserklärung ist der Anteil 1/3 für uns, 2/3 für ihn), da die Ursache ja anscheinend von außen kommt? Im Moment stellt sich jede Partei quer, sowohl der vorherige Eigentümer, als auch der Hausverwalter - unserer Auffassung nach müssen aber beide zahlen; haben wir damit Recht? Schonmal vielen Dank im Voraus!

Wohnrecht, Schimmel, Recht, Kosten, Eigentumswohnung, feuchte wände
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