Hallo,

wir haben folgende Situation:

durch Immobilienscout haben wir eine Wohnung gefunden, die früher als Praxis diente. Bei der Explose stand aber „Wohnen und Arbeiten  unter einem Dach“, deshalb sind wir auch von einer Wohnung ausgegangen. Bei der Besichtigung und allen weiteren Schritten haben wir mit dem Verkäufer über eine Wohnung gesprochen, er hat lediglich erwähnt, dass es sich um eine frühere Praxis handelt. 

Nun habe ich alle Unterlagen bekommen inklusiv Entwurf für den Kaufvertrag. Und musste feststellen, dass in Nutzungsänderungen sowie im Kaufvertrag immer noch „Arztpraxis“ steht.

Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und er möchte diese Nutzungsänderung nicht machen, sondern besteht darauf es so zu verkaufen. Das argumentiert er mit dem Risiko für ihn. Wenn er die Änderungen macht und wir es doch nicht kaufen, hat er auch keine Möglichkeit mehr einen Käufer für „Praxis“  suchen. Da die Nutzungsänderung von Gewerblich zu Wohnung ziemlich einfach ist und umgekehrt komplizierter ist, will er 100% sicher sein, bevor er vielleicht in die Regung zieht, Nutzungsänderung zu machen. Bearbeitungszeit, nach meinen Informationen ca. 6-8 Wochen.

Daraufhin habe ich mich erkundigt. Die Miteigentümer sind mit der Nutzungsänderung einverstanden. Das habe ich aber nicht schriftlich, nur mündliche Aussage von der Verwaltung. Mit den Unterlagen und Bauplänen(Vorabbaupläne, wie ich es umbauen würde) war ich auch bei der Bauaufsicht, die haben damit auch kein Problem, nicht mal Statiker brauche ich, da praktisch nichts geändert wird, bei tragenden Wänden sowieso. Dies habe ich auch nur mündlich. Schön und gut, dass alle mir zusagen und meinen, dass es kein Problem ist Nutzungsänderung zu machen. Aber ohne schriftliche Bestätigungen möchte ich nicht weiter machen, wenn einer sich später anderes überlegt, riskiere ich eine Praxis zu besitzen und keine Wohnung.

Nun habe ich eine Reihe von Fragen bzw. Möglichkeiten, auf die ich hier eine Antwort oder zumindest ein Anstoß bekomme.

1. Kann ich Nutzungsänderung von Gewehrblich zu Wohnung ohne Miteigentümer machen?

2. Reichen mir nur schriftliche Bestätigungen von Miteigentümer oder muss ich zum Notar?

3. Kann ich mich für den Anfang mit der schriftlichen Bestätigung von Miteigentümer zufrieden geben und wenn es nötig ist zum Notar zu gehen, es später zu machen?

4. Müssen alle Miteigentümer  zu Notar oder wie läuft es ab? Dies frage ich, weil es wahrscheinlich schwierig wird alle gleichzeitig zum Notar zu holen.

5. Kann ich schon jetzt auf schriftliche Bestätigung von Bauaufsicht bestehen? Nämlich, darauf bestehen dass was er mir Mündlich zugesichert hat, auf dem Papier.

6- Gibt es irgendwelche weitere Möglichkeiten sich bezüglich der Nutzung der Wohnung abzusichern? 

Ich wäre für alle Antworten, Denkanstoßen und weiterführende Informationen sehr dankbar.

P.S. Es geht um Wohnung in NRW – Kreis Viersen, falls es länderspezifische Unterschieden gibt.