Rechtsfahrgebot, lohnt sich ein Wiederspruch?
Grüße 🖖
Wurde vorhin von der Polizei angehalten. Ich soll gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben, mit Gefährdung. Iwi kann ich das nicht glauben, bin ziemlich überrascht. Zur Situation:
2 Spurige Autobahn, 120 sind erlaubt. An einer Autobahnauffahrt habe ich ein Lkw gesehen. Wegen der langen Kurve der Autobahnauffahrt, kann man das gut von weiten sehen. Hinter mir war ein ganzes Stück kein Fahrzeug. Also bin ich mit keine 130 auf die Linke Spur gefahren, um ihm die Auffahrt zu ermöglichen. Er hätte sonst am Ende der Auffahrt bremsen müssen, weil es dort aktuell kein Standstreifen gibt. Bevor er Bremsen muß und die Auffahrt blockiert (ihr wisst wie langsam die anfahren können), oder einfach nach Links zieht und mich weg drängelt, habe ich Platz gemacht.
Als ich die Stelle passierte und genug Abstand zum Lkw hatte, bin ich nach Links gezogen. Der Vorgang dauerte nur einige Sekunden, ihr kennt das ja.
In der Zwischenzeit ist ein Polizeiauto von hinten angekommen. Der muß mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein, da er sich näherte. Der setzte sich vor mir und zog mich raus. Habe ihm erklärt warum ich das gemacht habe und das hinter mir alles frei war. Ich bin mit 120 gefahren und habe mich ans Limit gehalten. Ja die hätten wegen mir bremsen müssen, das wäre sogar mit Gefährdung.
Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so ist. Ich bin so schnell gefahren wie man durfte. Die sind zu schnell gefahren. Ich habe dem Lkw nur die Auffahrt ermöglichen wollen. Verstoß gegen das rechtsfahrgebot, Okay. Aber mit Gefährdung?
Lohnt sich ein Wiederspruch? Fühle mich iwi unfair behandelt. Will das ungerne so hinnehmen. Das wäre mein erster Punkt.
6 Antworten
Hi, wenn Du zulange auf der linken Spur warst, wird wohl der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bestätigt werden.
Die Gefährdung seh ich nicht. Da kann ich mir vorstellen, dass die kassiert wird.
Das Problem ist, wenn Du Einspruch einlegst, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Und wenn Du da verurteilt wirst, auch reilweise kommen zu einer vielleicht verminderten Geldbuße trotzdem noch die Verfahrenskosten hinzu.
DU Gross**tz wars natürlich live mit am Ort , um DAS SO beurteilen zu können .... dann Guats Nächtle , Ütschland ...
Ich kenne Dich nicht persönlich , und damit kann und will ich Dich auch nicht wirklich hassen . Nur in solchen Diskussionen gleich von vornherein mit erhobenem Zeigefinger oberlehrerhaft gleich Partei und Vorverurteilung herausnehmen zu wollen , finde ich halt echt unverschämt .
Widerspruch! Nur gegen Polizisten gewinnt man nie, auch wenn es so sicher ist wie dass die Nacht kommt, dass man unschuldig ist
Du darfst doch gar nicht nach links ziehen, wenn dadurch ein anderer In der linken Spur bremsen muss. Gefährliche Nötigung. Wie schnell der Andere fährt ist unerheblich....
Einen Wiederspruch gibt es übrigens nicht. Höchstens einen Widerspruch. Den gibt es im Ordnungswidrigkeitenverfahren aber auch nicht. Da kann man nur Einspruch einlegen. Der hätte in diesem Fall aber null Aussicht auf Erfolg.
Ja, da lohnt sich ein Widerspruch. Würde ich auch machen.
Keine Chance. Hohe Rechtskosten und null Chance auf Erfolg. Siehe meine Antwort.
Du verwechselst da was... es geht um Verkehrsrechtschutz. Die ist auch oft bei KFZ Versicherung mit enthalten
Nein. Rechtsschutz ist aus rechtlichen Gründen immer ein eigener Vertrag, sogar immer mit einem anderen Unternehmen! Wird in Paketen verpackt und hat den Anschein eines Vertrages, ist aber de jure nicht so.
Lies die Police(n) mal genau durch - dann geht Dir bestimmt ein Licht auf. Bin gelernter Versicherungskaufmann, Du brauchst mir also diesbezüglich nicht Deine Irrtümer aufdrängen. ;)
Rechtsschutzbversicherungen greifen nicht bei Ordnungsidrigkeiten- und Strafverfahren, es sei denn man hat das extra mit versichert. Und in diesem Fall wird eine RS-Versicherung nach Prüfung die Übernahme auch ablehen, aus schon bekannten und völlig einleuchtenden Gründen, für Normaldenker jedenfalls. Für Egoisten der Strasse wird das sich natürlich anders darstellen.
Verkehrs-- Rechtsschutz hat aber nichts mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren zu tun. In den seltensten Fällen ist das mit versichert, und wenn, nur bis zu einer kleinen Minimalstsumme oder Erstberatung bei einem Fachanwalt.
Naja grundsätzlich steht es dir völlig frei hier einen Wiederspruch einzulegen. Nur viel bringen wird das ganze nicht. Du hast auf der einen seite 2 Polizisten die ihre Version erzählen und du bist alleine mit deiner Version. Wem man da mehr glauben scheint sollte klar sein.
Sag das nicht ausgerechnet jetzt, wo ich vergessen habe den Knopf der dashcam zu drücken 😭
Och fühlt sich das Besch*** an.
Hätte nur Dein Versagen dokumentiert. Du verstehst einfach nicht, wie viel Du falsch gemacht hast.
Auch Du hast nicht verstanden, dass es hier um Schlimmeres als das links fahren geht. Nachfolgenden Verkehr nicht beachtet, unnötiger, gefährlicher Spurwechsel. Jedem, der das nicht kapiert, gehört der Schein sofort entzogen.