Bachelorarbeit nicht bestanden! Widerspruch?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem. Ich habe meine BA im Zweitversuch nicht bestanden. ( im erstversuch wurde mir ein Plagiat vorgeworfen) Beim schreiben der zweiten Arbeit habe ich sehr darauf geachtet die richtigen Quellen usw. anzugeben. Ich habe von meiner Dozentin nur eine Mail bekommen in der Stand das in der Arbeit wissenschaftliche und inhaltliche Fehler gemacht wurden und die Arbeit somit mit 5,0 bewertet wurde. Desweiteren habe ich ein Bescheid von der FH bekommen, in dem Stand das ich nicht bestanden habe, mehr nicht. Ich hab Nichteinhaltung die Note der Koreferenten bekommen und oder sonstige Auskünfte warum es nicht gereicht hat. Ich überlege gegen die Note Widerspruch einzulegen und ggf rechtlichen Beistand einzuholen. Hat jemand Erfahrung damit? Würdet ihr mir empfehlen diesen Weg zu gehen? Wie stehen die Chancen? Ich hab die Arbeit von einigen diplomern und einem Prof aus dem Bekanntenkreis durchlesen lassen und diese durchgängig positiv beurteilt. Auch der Prof der nochmal über die Arbeit geschaut hat könnte keine wissenschaftlichen Fehler finden. Zum Inhalt könnte er leider nicht viel sagen, weil er von einem andern Fach kommt. Ich habe einfach die Vermutung dass die FH versucht mir meinen Abschluss zu geben weil ich bisher nicht die besten Noten abgeliefert habe. Der Plagiatsvorwurf macht die Sache natürlich nicht besser. Wäre dankbar über jede Antwort

Danke im Voraus

Studium, Bachelorarbeit, Universität, Widerspruch
Widerspruch gegen Kündigung des Kindergartenplatzes

Meinem 5jährigen Sohn wurde der Betreuungsvertrag zum Kiga-Jahresende leider gekündigt. Hintergrund ist eine persönliche Differenz zwischen der Kiga-Leitung und mir als Mutter. Es handelt sich um einen privaten Kiga, eine Elterninitiative.

Der Junge liebt seinen Kiga. Er ist fröhlich, umgänglich, zurückhaltend und unkompliziert. Es gibt keinen sachlichen Grund, uns zu kündigen. Es gibt auch keine pädagogischen Differenzen zwischen seinen Erziehern und mir.

Nun hat der Vorstand der Elterninitiative dem Drängen der Kindergartenleitung nachgegeben und uns gekündigt. (Die Hälfte der Vorstände ist vorher zurückgetreten, weil sie uns unterstützten, aber dem Druck der Leitung nicht länger standhielten)

Wenn es nur um mich ginge, wäre ich längst weg von diesem Verein.

Leider wünscht mein Kind sich sehnlichst, sein letztes Kiga-Jahr bei seinen Kumpels verbringen zu dürfen und will den Kiga nicht wechseln. Außerdem habe ich keinen anderen geeigneten Kiga Platz bisher gefunden. Es ist gut möglich, dass er sein Vorschuljahr zu Hause, oder in einem Kiga zubringen muss, der nicht zu uns als Familie passt. Von der Trennung von seinen Freunden ganz zu schweigen.

Heute flatterte nun die Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger herein. Gemäß Benutzerordnung des Kigas kann der Träger ohne Angabe von Gründen zum Kiga-Jahresende kündigen. Kann ich Widerspruch einlegen und wie? Wie lange habe ich dafür Zeit? Gibt es irgendeinen Schutz für das Kind, damit es doch nicht Kiga wechseln muss, auch wenn es sich um eine private Elterninitiative handelt?

Danke für Eure Antworten!

Kündigung, Kindergarten, Widerspruch
gegen einen Schulausschluss vorgehen

Hallo Leute, meine Schwester hat heute von der schule einen Brief bekommen der wie folgt aussieht.

X in der Klasse Y hat die schulischen Pflichten wie folgt verletzt:

Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte. Zur Anhörung vor dem Disziplinarausschuss am Dez. 2013 (fast 2 Jahre nach der androhung) ist sie nicht erschienen. Es wird darauf hingewiesen. dass die Schülerin bis zum Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres berufsschulpflichtig ist.

Als Ordnungsmaßnahme wird deshalb verhängt : Entlassung aus der XY schule.

Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift zu bestätigen und diese Mitteilung an die Schule zurückzuleiten.

also ich sehe da nicht mal ne Begründung und kann dadurch nicht entnehmen weswegen sie von der schule entlassen wurde. Zum Disziplinarausschuss vor paar tagen, wurde meine Mutter nicht eingeladen oder meine Schwester hat den Brief abgefangen, aber wie kann man denn sowas einfach so beschließen ohne mal Telefonisch mit der Mutter Kontakt aufzunehmen???

Also zu meiner frage, ich möchte gerne einen Widerspruch gegen diese Entlassung einlegen. Erstens: weil ich und meine mutter von der ganzen sache garnichts mitbekommen. (Schwester ist noch nicht 18) Zweitens: jetzt 5 Monate vor den Abschlussprüfungen jemanden rauszuwerfen finde ich total unfair.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was sollte ich in den widerspruch schreiben? gibt es da sowas wie mustervorlagen? Und vor allem, sollte meine Schwester nach den Ferien einfach weiter in die schule gehen wenn ich widerspruch eingelegt habe?

Viel dank für eure hilfe ich bin echt mit meinen Latein am ende.

Widerspruch, Schulausschluss
DHL Paket angeblich zugestellt - beim Empfänger nie angekommen. Wer haftet?

Hallo, liebe Gute-Frage.net-Community!

Ich hatte eine Schwab-Retoure (Warenrücksendung) per DHL verschickt, die laut Sendungsverlauf und gemäß des Ergebnisses des Nachforschungsauftrages auch "per vereinfachter Firmenzustellung ab Paketzentrum" zugestellt worden sei. Beim Empfänger - dem Versandhaus Schwab - ist sie aber nie eingetroffen. Und nun sitze ich auf dem Schaden, muss Raten zahlen und habe keine Schuld daran. Ich bin 71 und eine Rentnerin.

Es war für meinen Enkel ein Tablet-PC, der schon wenige Tage nach Erhalt der Neuware zurückgeschickt worden war, weil plötzlich die Lautsprecher ausgefallen waren - ohne eigenes Verschulden natürlich. (Ich hatte das Gerät erst selbst getestet und bin selbstverständlich sehr vorsichtig mit ihm umgegangen).

Meine Frage ist nun, kann sich DHL aus der Verantwortung stehlen und einen Schadenersatz verweigern? Bisher haben wir nur das 1. Antwortschreiben der Nachforschungsstelle vorliegen, in dem wirklich nur lapidar geschrieben steht, dass das Paket dann und dann zugestellt wurde - und mehr nicht. Beim Sendungsverlauf tauchen Ungereimtheiten auf: 5 mal heißt es da, dass die Sendung zugestellt sei und einen oder zwei Tage später taucht sie dann wieder als "wurde bearbeitet" auf und wieder einen Tag später sei sie wieder per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt. Dieses Hin und her über einen Zeitraum von fast 20 Tagen. Und ganz zu Anfang sei sie "fehlgeleitet worden" und musste "umadressiert" werden - obwohl ich das Retourenpaket online frankierte und den Adressaufkleber des Empfängers am Drucker ausdrucken ließ und sachgerecht aufklebte.

Meine zweite und wichtigere Frage ist nun: Kann ich den Schwab-Versand in Haftung nehmen, weil ich ja nachweislich eine Zustellung per DHL erwirkt habe?

Wie also ist das rechtlich zu sehen: Gilt meine Warenrücksendung trotz Verlustes des Paketes als beim Empfänger zugestellt, weil mir DHL dieses bescheinigt?

Natürlich werde ich jetzt erst einmal schriftlich Widerspruch bei DHL einlegen und denen eine Bescheinigung von Schwab vorlegen, dass das Gerät NICHT bei ihnen angekommen ist. Und dann werde ich auch Schwab noch einmal nett und höflich um kulante Regelung bitten, falls DHL weiterhin verweigert. Doch ist für mich die rechtlich Seite entscheidend ("Muss Schwab trotz Verlustes haften?"), bevor ich als letztes Mittel dann zu einem Rechtsanwalt gehe.

Ihr wisst ja: sich im Vorfeld informieren, besonders bei einer so großartigen Gemeinschaft wie die Gute-Frage-Community, hilft nicht nur dem Verstand sondern auch dem Herzen weiter. Denn jede gutgemeinte Antwort ist mir doch eine große Hilfe, weil ich dann merke, dass ich nicht allein bin, in dieser für mich sehr belastenden Situation! Man muss sich vorstellen: das Gerät ist weg, ich muss die Raten zahlen (insg 390,- Euro) und zwei Großunternehmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu und keiner will helfen. Und ich habe noch nicht einmal Schuld daran...

Für Eure freundlichen Antworten ganz lieben Dank!

Schadensersatz, DHL, Haftung, Schwab, Widerspruch, Retoure
Glossybox - nie erhalten, trotzdem Zahlungsaufforderung!

Hallo :-)

mir ist was ganz ärgerliches passiert.

Ich hatte im Dezember 2012 einmal eine Glossybox bestellt. Diese habe ich bezahlt, darauf hin Kündigte ich zum Januar das Abo.

Es wurde versehentlich Geld abgebucht, ich habe das dann zurückgebucht, und die Sache war gegessen.

Ich habe auch keine Box mehr bekommen.

Ich hatte damals per E-Mail gekündigt, wie es mir zuvor am Telefon gesagt wurde.

Nun habe ich vor 14 Tagen eine Email mit einer offenen Zahlungsaufforderung erhalten, für die Glossybox Januar 2013.

Da ich diese Box nicht erhalten habe, dachte ich zuerst an einen Fehler von Seiten Glossybox, schrieb eine Email mit der bitte um Prüfung. Da keine Antwort kam, war die Sache für mich erledigt.

Jetzt erhielt ich heute eine Email mit einer Mahnung über 50 !!!!!!!!! Euro, und einer Inkasso Androhung.

Ich rief also dort an, und erklärte was ich gerade schrieb.

Natürlich habe ich den Email verlauf von Dezember letzten Jahres nicht mehr, mein Email Programm löscht das nach sechs Monaten. Darauf hin wurde ich erst mal forsch gefragt wie ich dazu käme so etwas zu löschen.

Ich habe jetzt schriftlich einen Verbringungsnachweis angefordert und der Mahnung wiedersprochen, da weder ein Vertrag bestand noch habe ich eine Leistung erhalten.

Jedoch lies die Dame am Telefon schon blicken das sie nicht locker lassen bis ich zahle.

Hat jemand eine Ahnung wie meine Rechtliche lage gerade ist, oder ist jemandem was ähnliches passiert?

LG, Eulien

Rechtsanwalt, Rechte, Forderung, Widerspruch, Abonnement, glossybox
Pferdehaltung auf dem Dorf/Wohngebiet // Gewerbe

Mein Nachbar kam vor 7 Jahren. Damals wurde ihm noch 2 Pferde zugesprochen. Für private Zwecke. Das Haus war als Wohnhaus ausgelegt. Und auch der Garten nicht für Pferde geeignet. Der Garten wurde in eine Allwetterkoppel umgebaut.
Er hat nun auf eigene Faust seine Pferdebesitzanzahl vergrößert. Zu Bestzeiten standen auf seiner Allwetterkoppel, die eigentlich für 2 Pferde geeignet ist, 11 Pferde. Erlaubt waren ihm damals 2 Stück. Er hat nun die Fläche, und seine Pferde nun ebenfalls gewerblich genutzt. (Man kann dort den Kutschführerschein erwerben bzw. die Pferde von eben diesen Leuten für die Kutschen einfahren lassen) Situation: der Pferdemist wurde nicht weggebracht, kein Ablauf für Unrat, diese 11 Pferde sehr viel Staub aufgewirbelt haben an warmen Tagen auf ihrer Allwetter-Staub-Koppel, die Geruchs- und Fliegenbelästigung kaum auszuhalten war/ist. Auch der Unrat, den die Tiere bei der Ausfahrt verlieren schön auf der Straße liegen bleibt. Und das alles mitten im Ort. Was ich nun nicht ganz verstehe, wo denn hier auch die Gerechtigkeit liegen mag. Denn dieser Herr Nachbar hat auf eigene Faust, ohne jegliche Zustimmung von Nachbarn, Stadt oder Bauamt seine Pferdeanzahl vergrößert (von 2 auf über 10 bzw. mehr), diese gewerblich genutzt (wie auch einige Wohnungen, die er als Gästezimmer vermietet für die Leute, die Anreisen um sein Gewerbe in Anspruch zu nehmen) und hat auf eigene Faust sein Grundstück umgebaut (ohne Baugenehmigung), sowie Pferdeboxen angebaut. Nach Beschwerden und Unterschriftenaktionen gegen die Haltung der Tierehat er einen Bauantrag in der Stadt für den Umbau des Grundstücks eingereicht.

Mit dem ersten Schreiben der Stadt wurden die direkten Nachbarn des Pferdebesitzers angeschrieben. Weitere Schreiben beinhalteten dann auch endlich die umliegenden Nachbarn, nachdem auch schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde wegen der übermäßigen Tierhaltung. Man solle Einspruch einlegen, wenn man mit diesem Bauvorhaben nicht zufrieden ist. Wir als direkte/indirekte Nachbarn der Straße haben dieses Schreiben also erhalten und wie Widerspruch eingelegt. Das Bauvorhaben wurde abgelehnt. Die Härte ist jetzt nur, dass dieser mein Herr Nachbar nun schon zum 3 Mal das das allerselbe Bauvorhaben bei der Stadt eingereicht hat, und wir nun schon zum 3tMal Widerspruch einlegen mussten. Dadurch, dass einer aus der Straße seinen Rechtsanwalt wegen der übermäßigen Tierhaltung (anstatt 2 mehr als 10 Stück) eingeschaltet hat – hat dieser mein Pferdebesitzer-Nachbar noch nicht mal eine Strafe bekommen, dass er sich dem allem widersetzt und mehr als 10 Tiere hält und dies auch noch gewerblich nutzt, nein, dieser Herr hat die Haltung der hohen Menge zwar verboten bekommen und nur 2 genehmigt, allerdings muss er die Mehr-Pferde bis im Jahr 2015 „abschaffen“, und darf so lange die Pferde noch halten und dies auch alles noch bis dahin gewerblich nutzen. Erst 2015 müssen die Pferde reduziert werden und dürfen ausschließlich für private

Recht, Gesetz, Tierhaltung, anklage, bauvorhaben, Widerspruch
Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abgelehnt. Widerspruch?

Hallo

Kurzer Sachverhalt. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Meine jetzige Freundin (mit 2 Kindern) auch von ihren Mann. Wir beide wohnen seid 01.06.2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Da meine Freundin nur auf 400€ Basis arbeiten geht, hat sie ALGII beantragt. Auch mit den entsprechenden Formularen, dass ich nicht zu dieser Bedarfsgemeinschaft zähle. Die notwendigen Voraussetzungen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

sind unserer Meinung gegeben! Das Jobcenter schickte meiner Freundin ein weißes Blatt Papier (kein amtliches Antragsformular!), auf welches auf 2 Seiten einige Fragen aufgelistet waren. Unter anderen, wie gegessen wird usw. Da ja 2 Kinder (7 und 8 Jahre) hat, ich nach Bandscheiben-OP zu Hause bin und meine Freundin Vormittags arbeiten geht, hatte sie eine Frage (Werden die Kinder gemeinsam versorgt) mit ja beantwortet. Was ja auch normal ist, wenn ich (noch) zu Hause bin und somit auf die Kinder aufpassen kann.

Somit war dies ein Grund, dies abzulehnen. Jetzt hat man mich aufgefordert, meine derzeitigen Einkommen darzulegen bzw einen Zusatzantrag zu stellen, in dem man mich mit zur Bedarfsgemeinschaft einberechnet.

Meine Anliegen dazu:

Soll meine Freundin sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen oder soll ich den Aufforderungen (Zusatzantrag) nachkommen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Ich denk mal, wenn ich den Aufforderungen des Schreibens nachkomme und diesen Zusatzantrag stelle, werden wir es schwerer haben, Widerspruch einzulegen.

Ich danke schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

Arbeit, Recht, Anwalt, Gesetz, Geschäft, Hausrecht, Hausverbot, Widerspruch, hausfrieden

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