Was kann ich tun bei Zahlungsaufforderungen trotz Wiederspruch gegen Betriebskostenabrechnung?

Hallo,

mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).

Der Abrechnung habe ich fristgerecht widersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert. Das ist nun 4 Wochen her. Der eingeforderte Betrag habe ich nicht beglichen. Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung.

Da die Betriebskostenabrechnung so enorm falsch ist (ca. 700 Euro zu hoch) kann ich den strittigen Betrag gar nicht unter Vorbehalt begleichen. Der Vermieter hat im Zuge der falschen Betriebskostenabrechnung auch gleich die Vorauszahlungen erhöht, ich zahle aber nur die alte Miete weiter.

Die Forderungen des Vermieters steigen deshalb und werden im November fast 2 Monatsmieten erreichen werden...was ja auch der Wert ist nach dem er mir kündigen kann.

[B][I]Meine Frage ist nun, was kann ich tun außer der Zahlungsaufforderung zu widersprechen und darauf beharren das der Vermieter endlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt? Wie kann ich auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren?[/I][/B]

Mit dem Vermieter (GAGFAH) zu reden geht kaum, ich möchte behaupten dass falsche Betriebskostenabrechnung zu deren Geschäftsmodell gehören...

Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Widerspruch, zahlungsaufforderung
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch

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