Ich bin Masterstudent an einer deutschen Hochschule. An meinem Institut gibt es nur eine berechtigte Professorin, die als erste Prüferin für die Masterarbeit gilt. Ich habe einen direkten Verdacht, dass sie subjektiv mir die Note vergeben hat (es gibt eine unangenehme Vorgeschichte). Außerdem hat der zweiter Prüfer meine Arbeit noch nicht mal gelesen, aber die Endnote steht fest. Im Prüfungsamt habe ich mir sagen lassen, dass ich erst mit einer formulierten Begründung meine Arbeit sehen darf und erst danach noch mit einer weiteren Begründung sie zur einer neuen Bewertung zurückgeben darf. Wie korrekt ist diese Information? In meiner Prüfungsordnung habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Kann ich anhand der Tatsache, dass der zweiter Prüfer die Arbeit nicht gelesen hat, was sinnvolles unternehmen?

Danke im Voraus M.