Internet ohne Fristgabe gesperrt => Pflichtverletzung?

Mein Internetanbieter hat mir ohne Ankündigung das Internet gesperrt. Einen Tag später kam die Mahnung mit Angabe des §45k TKG - sie würden mir in 2 Wochen das Internet sperren, sofern ich nicht zahlen würde.

Dazu muss ich schreiben, dass ich nicht den vollen geforderten Betrag (dieser entspricht nicht den Vereinbarungen) gezahlt habe, sondern nur den vereinbarten Betrag. Ich habe fristgerecht einen Widerspruch geschrieben, auf den nicht angemessen reagiert wurde. Die Sachlage war also noch nicht endgültig geklärt. In dem vom Internetanbieter selbst angegebenen Paragraphen steht, das der Anbieter eine 2-wöchige Frist setzen muss, bevor er die Leistung einstellen darf.

Liege ich richtig, wenn ich meinem Internetanbieter den §280 BGB anführe und Schadensersatz verlange? Welchen Schadensersatz kann ich verlangen? Das Internet war für eine Woche gesperrt. Wegen dieser Sperrung sah ich mich gezwungen, die gesamten geforderten Leistungen zu bezahlen - inkl. Mahngebühren (trotz Widerspruch) und Internetsperrgebühren. Dieses Geld möchte ich natürlich wieder haben. Ich bin der Meinung, dass ich diese auch nicht zahlen muss.

Ich bin langsam am Rande der Verzweifelung, da auf Post nicht reagiert wird (ich warte seit über einem Monat auf Reaktion auf meinen letzten Brief) und man an der Hotline sonst was erzählt bekommt, was dann doch nicht gehalten wird.

Wir reagiere ich entsprechend um mein Geld und vor allem die Gerechtigkeit wiederzuerlangen?

Internet, Recht, Widerspruch
GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Renten-Widerspruch-Musterbrief

Hallo Community, ich benötige Hilfe und hoffe, dass vielleicht ihr mir weiter helfen könnt.

Ich beziehe seit Oktober 2010 aufgrund meiner Krankheit volle Erwerbsminderungsrente. Nun nach dem ich mit einigen Betroffenen gesprochen hatte, konnte ich festgestellt, dass mit der Höhe meiner Erwerbsminderungsrente etwas falsch gelaufen sein muss. Da meine Erwerbsminderungsrente nicht zum Überleben reicht, wird meine Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufgestockt. Leider war die Widerspruchfrist abgelaufen und ich konnte nicht mehr tun. Nachdem ich meine Unterlagen durchforstet habe, habe ich zum Glück ein Paar Dokumente gefunden, die meiner Rentensprüche (fehlende Zeiten sowie Rentenhöhe) aufbessern sollten. Habe diese eingereicht und um eine neue Überprüfung gebeten. Nach 3 Monaten kam wieder der neue Bescheid (ca. 30 Seiten). Es hat sich nicht geändert. Ich weiß schon Recht haben und Recht zu bekommen, ist verschieden. Aus finanziellen Gründen kann ich mir kein Anwalt leisten. Natürlich gibt es Prozesskostenhilfe. Aber vorab muss man den Bescheid widersprechen. Denn mit dem Widerspruchbescheid kann ein Anwalt ein Klageverfahren einleiten bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Nun mein Problem: Gibt es für solche Fälle ein allgemeiner Musterbrief (bezüglich der Rentenzeiten und Rentenhöhe). Ich weiß wirklich nicht, wie ich so was formulieren soll.

Mein Dank im Voraus

Beste Grüße

Erwerbsminderungsrente, Widerspruch
Deutscher Inkassodienst EOS Hamburg - Widerspruch oder ignorieren?

Hallo zusammen,

ich habe von diesem Inkassodienst ein Schreiben über eine Forderung bekommen, die rechtmäßig ist. Ich habe die Forderung allerdings nahezu parallel zum Schreiben des Inkassobüros und vollständig an den Gläubiger überwiesen - hier handelte es sich um eine Schlussrechnung Strom meines alten Wohnortes über EUR 90,00. Ich habe durch den Umzug viel Stress gehabt und war im neuen Job sehr häufig unterwegs und habe es einfach "verplant", die Rechnung zu begleichen. Nun fordert das Inkassounternehmen unverschämte (aber vermutlich auch berechtigte) 60,00 EUR zusätzlich zum bereits entrichteten Betrag ein. Da meine Zahlung an den Stromanbieter parallel lief, kann das Inkassounternehmen noch nicht wissen, dass die Forderung beglichen ist.

Frage: Was soll ich nun machen? Ich würde gern um die EUR 60,00 herumkommen - einfach aus Prinzip, weil die Art und Weise, wie das Inkassounternehmen einem schreibt, frech und anmaßend ist. Ich habe mir bis dato nie etwas zu schulden kommen lassen, und hier wird im ersten Brief mit "härteren Maßnahmen" und "Einträge in Auskunfteien" sowie "Gehaltspfändung" gedroht - sind die noch bei Trost?!

  • sollte ich gegen die Forderung Widerspruch einlegen und auf Klärung mit dem Auftraggeber verweisen, oder sollte ich einfach so tun, als ob ich keinen Brief bekommen hätte (den Geldeingang müsste der Stromanbieter gestern oder heute verzeichnet haben)
  • wie hoch sind die Chancen, dass ich den Geiern die EUR 60,00 nicht in den Hals werfen muss?

Gruß und danke!

EOS, Inkasso, Widerspruch

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