Widerspruch gedruckt oder schriftlich?

5 Antworten

Völlig unerheblich. Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen gedruckt und handschriftlich. Unterschrift sollte aber handschriftlich sein. Und wenn handschriftlich, dann eindeutig und leserlich.

Erstens gibt es keinen "Wiederspruch", und zweitens "...bei einer Schule..". auch nicht. Einen Widerspruch kann man nur gegen eine Entscheidung einlegen. Ob handschriftlich oder gedruckt ist egal, Hauptsache mit Ort, Datum und Unterschrift.

Ich glaube da reicht gedruckt. Nur die Unterschrift der Eltern sollte natürlich handschriftlich sein :)

Ein gedruckter Brief sieht immer besser aus, dann wirkt er ansprechender als ein handgeschriebener.

Die Form ist nicht so ausschlaggebend wie der Inhalt. Schreibe per Hand oder per Computer, aber benutzt auf jedenfall das Wort "Widerspruch" (ja, ohne "ie"). Und schreib deutlich, wogegen du Widerspruch einlegst.