Hallo, liebe Gute-Frage.net-Community!

Ich hatte eine Schwab-Retoure (Warenrücksendung) per DHL verschickt, die laut Sendungsverlauf und gemäß des Ergebnisses des Nachforschungsauftrages auch "per vereinfachter Firmenzustellung ab Paketzentrum" zugestellt worden sei. Beim Empfänger - dem Versandhaus Schwab - ist sie aber nie eingetroffen. Und nun sitze ich auf dem Schaden, muss Raten zahlen und habe keine Schuld daran. Ich bin 71 und eine Rentnerin.

Es war für meinen Enkel ein Tablet-PC, der schon wenige Tage nach Erhalt der Neuware zurückgeschickt worden war, weil plötzlich die Lautsprecher ausgefallen waren - ohne eigenes Verschulden natürlich. (Ich hatte das Gerät erst selbst getestet und bin selbstverständlich sehr vorsichtig mit ihm umgegangen).

Meine Frage ist nun, kann sich DHL aus der Verantwortung stehlen und einen Schadenersatz verweigern? Bisher haben wir nur das 1. Antwortschreiben der Nachforschungsstelle vorliegen, in dem wirklich nur lapidar geschrieben steht, dass das Paket dann und dann zugestellt wurde - und mehr nicht. Beim Sendungsverlauf tauchen Ungereimtheiten auf: 5 mal heißt es da, dass die Sendung zugestellt sei und einen oder zwei Tage später taucht sie dann wieder als "wurde bearbeitet" auf und wieder einen Tag später sei sie wieder per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt. Dieses Hin und her über einen Zeitraum von fast 20 Tagen. Und ganz zu Anfang sei sie "fehlgeleitet worden" und musste "umadressiert" werden - obwohl ich das Retourenpaket online frankierte und den Adressaufkleber des Empfängers am Drucker ausdrucken ließ und sachgerecht aufklebte.

Meine zweite und wichtigere Frage ist nun: Kann ich den Schwab-Versand in Haftung nehmen, weil ich ja nachweislich eine Zustellung per DHL erwirkt habe?

Wie also ist das rechtlich zu sehen: Gilt meine Warenrücksendung trotz Verlustes des Paketes als beim Empfänger zugestellt, weil mir DHL dieses bescheinigt?

Natürlich werde ich jetzt erst einmal schriftlich Widerspruch bei DHL einlegen und denen eine Bescheinigung von Schwab vorlegen, dass das Gerät NICHT bei ihnen angekommen ist. Und dann werde ich auch Schwab noch einmal nett und höflich um kulante Regelung bitten, falls DHL weiterhin verweigert. Doch ist für mich die rechtlich Seite entscheidend ("Muss Schwab trotz Verlustes haften?"), bevor ich als letztes Mittel dann zu einem Rechtsanwalt gehe.

Ihr wisst ja: sich im Vorfeld informieren, besonders bei einer so großartigen Gemeinschaft wie die Gute-Frage-Community, hilft nicht nur dem Verstand sondern auch dem Herzen weiter. Denn jede gutgemeinte Antwort ist mir doch eine große Hilfe, weil ich dann merke, dass ich nicht allein bin, in dieser für mich sehr belastenden Situation! Man muss sich vorstellen: das Gerät ist weg, ich muss die Raten zahlen (insg 390,- Euro) und zwei Großunternehmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu und keiner will helfen. Und ich habe noch nicht einmal Schuld daran...

Für Eure freundlichen Antworten ganz lieben Dank!