Gegenstände im Treppenhaus?

Hallo, vielleicht kennt sich ja einer aus oder hatte so ein ähnliches Problem selbst schon.

Ich bin vor kurzem in ein MFH gezogen, dass aus 8 Parteien besteht und die gesamte WEG wiederum aus 10 solcher Häuser. In meinem Haus sind alles Eigentumswohnungen und bis auf meine und noch eine andere selbst bewohnt. Nun stellte ich bei Regenwetter meine nassen Schuhe im Treppenhaus ab, in meinen Türrahmen damit der Fluchtweg frei bleibt. Alle haben es geduldet, so lange sie sauber da im eck stehen. Nun meldete sich eine Bewohnerin aus dem Nachbarhaus, die aber auch die Vollmacht für eine Wohnung in meinem Haus hat bei mir, dass ich gefälligst meine Schuhe hier nicht abstellen soll. Weil Fluchtweg, Brandschutz und es sieht nicht schön aus, bla bla. Zudem würde es müffeln, (ja nee ist klar), die Schuhe waren neu, hatte ich erst 2 mal an. Jetzt habe ich gesehen, dass sie selbst Dinge vor der Türe stehen hat und zwar dauerhaft und nicht vorübergehend wie ich. Zwei große Holzklötze (Brandschutz gilt wohl nicht für sie) zu dekorationszwecken.

Als ich sie darauf ansprach von wegen gleiches Recht für alle, hat sie versucht sich mit 'ich wohne ja schon 30 Jahre hier und bin Eigentümer, wohne im EG, was eine Verhinderung des Fluchtweges ausschließt und der Absatz ist auch breiter wie Ihrer (das ist er tatsächlich) und ich zahle Grundsteuer und Wohngebäudehaftpflicht im Gegensatz zu Ihnen'. Das ich das auch zahle, weil es umlegbare Kosten sind, hat sie souverän überhört und mir mit der WEG und dem Anwalt gedroht.

Jetzt um die Kernfrage, denn mir geht es ums Prinzip und Leute die so dermaßen mit zweierlei Maß messen, konnte ich eh noch nie leiden.

Wenn mir verboten wird irgendetwas ins Treppenhaus zu stellen, mit dem Hinweis das NICHTS abgestellt werden darf, auch nicht vorübergehend, kann ich doch auch verlangen, dass sie ihr 'Feuerholz' auch weg stellt oder wie sehe ich das? Oder kann ich mich gar mit dem Urteil aus 2001 das besagt, dass bei Schmuddelwetter Schuhe abgestellt werden dürfen, wehren? Muss man auf Grund dessen meine nassen Schuhe im Treppenhaus tolerieren?

In der Hausordnung steht folgendes: Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.

Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?

Vielen Dank wer bis hierhin gelesen hat :D

Mieter, Brandschutz, Hausordnung, Weg, Treppenhaus, Fluchtweg
Kann man mir Tierhaltung als einzigem Eigentümer in einer WEG verbieten ?

Hallo zusammen,

ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft und bin auch selber Eigentümer der von mir bewohnten Wohnung. Vermutlich aus Langeweile oder kindlichem Gemütszustand heraus, beschwert sich eine andere Eigentümerpartei in unregelmäßigen Abständen über angeblich "nahezu unaushaltbaren Katzengeruch" im Treppenhaus, welcher von meiner Wohnung ausgehen soll. Letzte Woche war es mal wieder soweit. Vorher herrschte seit August Ruhe. Mir liegen mehrere zuverlässliche Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass eine Geruchsbelästigung außerhalb meiner Wohnung definitiv nicht existent ist (innerhalb auch nicht, aber das nur am Rande..

Leider wohnt die betreffende Eigentümerpartei schon recht lange in der Anlage (ca. 20 Jahre) und ich erst kurz (3 Jahre). Aus meiner Erfahrung als Mietverwalter heraus weiß ich, dass solche Querulanten leider häufig eine unheimliche Zugkraft entwickeln und andere Mitbewohner auf ihre Seite ziehen, da diese Angst haben, sonst selber ins Schussfeld zu geraten. Daher möchte ich die Situation nicht unterschätzen.

Ich frage daher rein vorsorglich, da ich hier weiteren Ärger vermute: Könnte die WEG explizit nur mir per Beschluss die Katzenhaltung untersagen, oder wäre dies nur generell für die ganze WEG möglich? Quasi "Ganz oder gar nicht!".

Als Zeichen meines Entgegenkommens werde ich in 14 Tagen übrigens die Dichtungen meiner Wohnungstür erneuern und eine Schallex-Schiene (Mechanische Luftabdichtung unten) einbauen lassen um den Luftaustritt aus meiner Wohnung auf ein Minimum zu reduzieren. Evtl. werde ich sogar die ganze Tür gleich aus Sicherheitsgründen tauschen lassen, aber das ist noch nicht sicher. Ich habe gegenüber der anderen Eigentümerpartei bereits ausdrücklich betont, dass dies kein Schuldeingeständnis meinerseits, sondern lediglich ein Zeichen des Entgegenkommens im Sinne einer friedlichen Gemeinschaft ist. Dennoch weiß man ja, leider wie sowas in der Praxis läuft: Wenn man ein Problem feststellen WILL, dann wird sich die persönliche Einbildung schon was zurechtbasteln und ich vermute daher stark, dass die andere Eigentümerpartei hier noch Katze riechen würde, selbst wenn ich 9 Dutzend Rosen vor die Tür kippe ...

Wohnung, Katze, Recht, Eigentümergemeinschaft, Geruch, Weg

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