Ich will weg von meinen Eltern :(! Aber ich bin erst 13 :( Bitte lesen!

Hallo. Ich bin 13 und werde im März 14. Meine Schwester ist 16 und wird im Februar 17. Und wir zwei haben die totalen Probleme mit unseren Eltern. Nicht erst seit zwei Wochen schon bald ein Jahr lang. Wir streiten uns nur mit ihnen. Unser Vater ist eh immer nur schlecht drauf und mault an uns rum, egal was wir machen. Ich will mich damit eigentlich niemanden von meinen Freunden anvertrauen. Aber meine Schwester hat halt ihren Freund zu dem sie öfters fliehen kann.. Ich eben nicht. Ich muss das Geschrei daheim dann aushalten. Unser Vater will nichtmal mit uns einkaufen gehen, obwohl wir Sachen für den WInter brauchen und soviel Geld haben wir halt nicht das wir uns gute, warme Sachen kaufen können. Wir beide wollen einfach nur noch weg. Am Liebsten würden wir zusammen in eine WOhnung ziehen, weil wir ein echt gutes Verhältnis haben, aber das geht ja nicht so einfach, da wir beide nicht volljährig sind. Ich halt das einfach nicht mehr aus. Der ganze Stress daheim und der Druck in der Schule. Ich möchte das nicht mehr. Ich bin nur am weinen wegen ihnen! Ich liebe sie ja, aber genau das macht mich so fertig das sie mich nur anschreien obwohl ich sie so liebe:( Weil ich hab das Gefühl sie wollen uns auch nur loswerden :( Mein Vater hat mal gesagt das wenn es so weitergeht er meine Schwester bald rauswirft :( Wir werden nicht geschlagen, zum Glück. Was soll ich denn machen? Ich will weg von ihnen!

Familie, Eltern, ausziehen, Streit, Weg
WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.

Folgende Situation:

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun

Eigentümergemeinschaft, Hausordnung, Weg, Wohnungseigentum, Treppenhausreinigung
Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.

Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.

Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.

Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.

Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.

Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Balkon, Sichtschutz, Weg

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