Hallo,
unser jetziger Verwalter hat im jahr 2010 vergessen seine Wiederwahl auf den TOP zu setzen. Wir Eigentümer haben es auch nicht gemerkt. Im Jahr 2011 haben wir dann rückwirkend den Verwaltervertrag um 5 Jahre verlängert. Also von 2010 bis 2015. Leider wurde damals im Protokoll vermerkt, dass der Verwalter von 2011 bis 2016 für weitere 5 Jahre wiedergewählt worden ist. Von 2010 bis 2011 war er dann quasi garnicht gewählt.
Das Brisante ist jetzt, dass er 2015 keine Mehrheit bei der Jahreabrechnung und bei der Entlastung bekommen hat. Hätte hier also die Verwalterwahl auf dem TOP gestanden, wäre er weg gewesen.
Wie bewertet ihr das ganze jetzt? In meinen Augen ist er jetzt kein Verwalter mehr, weil die Bestellung eigentlich nur bis 2015 ging.
Grüße