WEG: Wann ist ein Beschluss nichtig? Wie verbindlich ist das Versammlungsprotokoll?
Hallo,
bei der Eigentümerversammlung wurde für einen (sau teuren) Elektroauftrag abgestimmt, zu dem lt. Versammlungseinladung nur 2 Angebote vorlagen. Auch das Versammlungsprotokoll gibt keine Auskunft über ein drittes Angebot.
Laut gesetzl. Vorschrift sind 3 Angebote notwendig. Liegen keine 3 Angebote vor, ist die Abstimmung also nichtig.
Ich war auf der Versammlung nicht anwesend. Auf Anfrage beim Verwalter, behauptete er, es hätte ein drittes Angebot bei der Versammlung vorgelegen. Dieses hat er mir jedoch (trotz 3maliger Nachfrage innerhalb von 14 Tagen) bis heute nicht zugesendet. Letzte Antwort des Verwalters, vor 10 Tagen: "Ich muss das Angebot nur noch einscannen".
Nun ist die Frage, blufft der Verwalter, oder gibt es das dritte Angebot tatsächlich?!
Wenn ich mir sicher sein könnte, dass es das dritte Angebot nicht gibt, oder dass nur die Informationen der Einladung und des Versammlungsprotokolls ausschlaggebend sind, dann könnte ich auf Nichtigkeit des Beschlusses klagen, und könnte mir sicher sein, dass ich die Klage gewinne. Wenn der Verwalter aber plötzlich bei der Gerichtsverhandlung ein drittes Angebot vorlegt, und die Versammlungsprotokolle nicht ausschlaggebend sind, dann habe ich die Klage verloren.
Nun die Frage:
Was ist ausschlaggebend für den Erfolg der Klage,--- Die Informationen der Einladung und der Versammlungsprotokolle, oder wird es vom Gericht akzeptiert, wenn der Verwalter nachträglich das drittes Angebot vorweisen kann?
Ich bin der Meinung, und habe den Anspruch, dass ein Versammlungsprotokoll für die nicht-Anwesenden alle notwendigen Informationen enthalten muss. Spätestens auf direkte Nachfrage eines Eigentümers muss der Verwalter die Auskunft belegen
Gibt es gesetzliche Bestimmungen dazu? Präzedenzfälle?
Außerdem: In der TE steht, dass das Protokoll vom Vorsitzenden unterzeichnet werden muss. Beiratsvorsitzender bin ich selbst. Das Protokoll wurde mir aber nie zur Unterschrift vorgelegt. Ein weiterer (wenn auch marginaler) Grund zur Ungültigkeit der Abstimmung, oder?
Thanx für Infos ...
Foh