WEG: Wann ist ein Beschluss nichtig? Wie verbindlich ist das Versammlungsprotokoll?

Hallo,

bei der Eigentümerversammlung wurde für einen (sau teuren) Elektroauftrag abgestimmt, zu dem lt. Versammlungseinladung nur 2 Angebote vorlagen. Auch das Versammlungsprotokoll gibt keine Auskunft über ein drittes Angebot.

Laut gesetzl. Vorschrift sind 3 Angebote notwendig. Liegen keine 3 Angebote vor, ist die Abstimmung also nichtig.

Ich war auf der Versammlung nicht anwesend. Auf Anfrage beim Verwalter, behauptete er, es hätte ein drittes Angebot bei der Versammlung vorgelegen. Dieses hat er mir jedoch (trotz 3maliger Nachfrage innerhalb von 14 Tagen) bis heute nicht zugesendet. Letzte Antwort des Verwalters, vor 10 Tagen: "Ich muss das Angebot nur noch einscannen".

Nun ist die Frage, blufft der Verwalter, oder gibt es das dritte Angebot tatsächlich?!

Wenn ich mir sicher sein könnte, dass es das dritte Angebot nicht gibt, oder dass nur die Informationen der Einladung und des Versammlungsprotokolls ausschlaggebend sind, dann könnte ich auf Nichtigkeit des Beschlusses klagen, und könnte mir sicher sein, dass ich die Klage gewinne. Wenn der Verwalter aber plötzlich bei der Gerichtsverhandlung ein drittes Angebot vorlegt, und die Versammlungsprotokolle nicht ausschlaggebend sind, dann habe ich die Klage verloren.

Nun die Frage:

Was ist ausschlaggebend für den Erfolg der Klage,--- Die Informationen der Einladung und der Versammlungsprotokolle, oder wird es vom Gericht akzeptiert, wenn der Verwalter nachträglich das drittes Angebot vorweisen kann?

Ich bin der Meinung, und habe den Anspruch, dass ein Versammlungsprotokoll für die nicht-Anwesenden alle notwendigen Informationen enthalten muss. Spätestens auf direkte Nachfrage eines Eigentümers muss der Verwalter die Auskunft belegen

Gibt es gesetzliche Bestimmungen dazu? Präzedenzfälle?

Außerdem: In der TE steht, dass das Protokoll vom Vorsitzenden unterzeichnet werden muss. Beiratsvorsitzender bin ich selbst. Das Protokoll wurde mir aber nie zur Unterschrift vorgelegt. Ein weiterer (wenn auch marginaler) Grund zur Ungültigkeit der Abstimmung, oder?
Thanx für Infos ...
Foh

Die Einladung und das Versammlungsprotokoll sind entscheidend. 100%
Protokoll egal. Es reicht das 3. Angebot vor Gericht vorzuweisen. 0%
Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Weg, Wegerecht, Wirtschaft und Finanzen
Jahresabrechnung WEG Hausverwalter Fristsetzung, wenn Parteien sich uneinig?

Hallo. Wir haben folgendes Problem. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, d.h. es gibt noch eine weitere Partei bei uns im Haus die eine Eigentumswohnung bewohnen.

Unser Anwesen wird per WEG per Hausverwalter verwaltet. Dies soll auch weiterhin so laufen, da wir uns in einigen Sachen was Geld usw angeht nicht immer ganz einig sind mit den anderen...

Per Teilungserklärung gibt es keine Frist, auch im Vertrag mit dem Hausverwalter haben wir dummerweise keine Frist gesetzt, bis wann dieser die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt haben muss. Es gibt auch gesetzlich keine Fristen, die der Verwalter einhalten muss. Nach einem Gerichtsurteil haben Verwalter 6 Monate Zeit eine Abrechnung zu erstellen.

Es ärgert mich jedoch sehr, dass sich der Verwalter sooo lang Zeit lässt mit dem Erstellen. Sind doch nur zwei Parteien und viele Rechnungen gibt es da auch nicht. Ich möchte aber natürlich manches gern beim Finanzamt angeben, wie zB. Schornsteinfeger oder sowas.... was natürlich nur geht wenn sie mir vorliegen. Sprich konnte immernoch nicht meine Steuer einreichen.

Beide Parteien haben mehrfach in den vergangenen Monaten um die Abrechnung gebeten. Er reagiert jedoch nicht.

Nun zur eigentlichen Frage. Die andere Partei möchte dem Verwalter für das kommende Jahr keine (kürzere) Frist setzen, in der er uns die Abrechnung zu übergeben hat... wir jedoch wollen diese natürlich so zeitnah wie möglich, um die Steuer erstellen zu können, bekommen einiges an Geld zurück und daher wollen wir diese zügig erstellen. Aus welchem Grund die andere Partei keine Frist setzen will ist uns unbekannt.

Können wir dem Verwalter nun alleine eine Frist setzen? Obwohl die anderen ja eigentlich was das Haus usw angeht genauso viel Stimmrecht haben? Oder kann der Verwalter sagen, nein nur wenn beide sich einig sind und gemeinsam eine Frist setzen wollen?

Sry dass die Frage nun so lang geworden ist, wollte nur jede mögliche Rückfrage ausschließen.

Vvielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Recht, Steuererklärung, Eigentumswohnung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Jahresabrechnung, Weg, Frist, Wohnungseigentumsgesetz

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